Zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Aufteilung der Flüchtlingskosten erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
“24 Millionen Euro Integrationspauschale pro Jahr für das Saarland: So sieht nun offenbar die Einigung mit der Bundesregierung aus. Es ist zwar begrüßenswert, dass der Bund seiner Verantwortung für die Flüchtlingsintegration nun mehr als bislang nachkommt. Allerdings wird sich erst auf der Zeitachse zeigen, inwieweit diese Mittel genügen, um ein ausreichendes Angebot an Integrationsmaßnahmen vorzuhalten.
Denn Tatsache ist auch, dass dem Saarland laut Angaben des Landkreistages alleine in diesem Jahr 79,4 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Flüchtlingssituation entstehen. Weitere 66,5 Millionen Euro entfallen auf die Kommunen. Damit steht außer Frage, dass trotz der Finanzspritze seitens des Bundes der Landeshaushalt und die Kommunalhaushalte weiterhin deutlich belastet werden. Hinzu kommen auf Seite der kommunalen Ebenen die kontinuierlich wachsenden Sozial- und Personalausgaben aufgrund steigender Armutsrisiken.
Diese Situation ist besonders für die Städte und Gemeinden heikel. Ihre prekäre finanzielle Lage hat sie bereits in der Vergangenheit dazu gezwungen, wichtige Investitionen in Schulen und Kitas sowie in den Erhalt der Infrastruktur zu vernachlässigen. Umso entscheidender wird es sein, dass das Land die künftig vom Bund kommenden Mittel gerecht an die Kommunen weiterverteilt. Es darf nicht wie im Falle der bisherigen Flüchtlingshilfen bei einer 80:20-Regelung zu Gunsten des Landes bleiben. Die Kommunen müssen einen deutlich höheren Anteil der vom Bund kommenden Mittel erhalten. Darüber hinaus bleiben wir angesichts der generell steigenden Sozialausgaben bei unserer Forderung, dass der Bund sich deutlich mehr als bislang an der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege beteiligen muss.
Außerdem fordern wir von der Landesregierung, ergänzend zu den vom Bund kommenden sechs Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau, hierfür eine Summe in gleicher Höhe zusätzlich aus dem Landeshaushalt aufzubringen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die bestehende Knappheit an Sozialwohnungen zu einer Konkurrenzsituation zwischen Flüchtlingen und Staatsbürgern führt.”