Symbolbild
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Am Montag, den 26. April, ereignete sich gegen 08.25 Uhr in der Albertstraße in Saarbrücken-Dudweiler ein Körperverletzungsdelikt zum Nachteil eines 60-Jährigen. Der Geschädigte wurde von seinem 50-jährigen Mitbewohner in der gemeinsamen Unterkunft aus bisher noch unbekannten Gründen mehrfach attackiert. Der Beschuldigte schlug zuerst mehrmals mit einem Zimmermannshammer auf den 60-Jährigen ein und nutzte im weiteren Verlauf der Tatausführung ein Messer, welches an einem Besenstiel befestigt war, als Stichwaffe.

Das Opfer wurde erheblich verletzt und erlitt durch die Angriffe mehrere Stichwunden und Schnittverletzungen im Schulter- und Rückenbereich. Eine Lebensgefahr bestand nicht. Der Beschuldigte wurde noch am Tatort durch Einsatzkräfte der Polizei Sulzbach festgenommen. Die weiteren Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit der Fachdienststelle für Kapitaldelikte. Nach Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Der Beschuldigte wurde nach dem Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen entlassen. Ob zurückliegende Streitigkeiten zwischen den beiden Männern das Motiv für den heutigen Übergriff waren, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

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