Ob ein Kind sicher zur Schule kommt, sollte nicht davon abhängen, in welcher Kommune es aufwächst. Genau das aber befürchten die Saar-Grünen. Der Landesverband wirft den Straßenverkehrsbehörden im Saarland vor, die vom Bund erweiterten rechtlichen Spielräume für mehr Verkehrssicherheit höchst unterschiedlich – und mancherorts offenbar gar nicht – zu nutzen.
Im Zentrum der Kritik steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Schulweg. Hier hätten sich die gesetzlichen Möglichkeiten zuletzt deutlich verbessert, argumentiert Landeschef Volker Morbe. Doch die Praxis vor Ort halte damit nicht Schritt. „Das darf nicht dazu führen, dass die Sicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg davon abhängt, in welchem Landkreis oder welcher Kommune sie wohnen“, mahnt er.
Gemeint sind Regelungen, mit denen Kommunen und Aufgabenträger den Fuß- und Radverkehr stärker gewichten und das Umfeld rund um Schulen und andere sensible Bereiche entschärfen können. Die Werkzeuge liegen also bereit – sie werden nach Ansicht der Grünen nur nicht überall angewendet. „Wenn der Bund den rechtlichen Rahmen erweitert, müssen diese Möglichkeiten auch vor Ort ankommen“, so Morbe. Eine Verkehrspolitik, bei der jede Behörde eigene Maßstäbe entwickle, sei das Gegenteil dessen, was es brauche.
Besonders deutlich fällt die Kritik am zuständigen Ressort aus. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) nutze seine Rolle als obere Verkehrsbehörde bislang nur unzureichend, meinen die Grünen. Statt die abweichenden Entscheidungen der einzelnen Behörden lediglich zur Kenntnis zu nehmen, müsse das Ministerium aktiv für eine einheitlichere Umsetzung des Bundesrechts sorgen.
„Das Ministerium darf sich nicht darauf beschränken, unterschiedliche Entscheidungen der einzelnen Behörden lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Es muss stärker dafür sorgen, dass die vorhandenen Möglichkeiten für mehr Verkehrssicherheit im gesamten Saarland tatsächlich genutzt werden“, erklärt Morbe. Rückendeckung erhalten die Grünen dabei vom VCD Saarland, der ebenfalls eine Überprüfung der Zuständigkeiten bei den Straßenverkehrsbehörden anmahnt.
Die Hinweise des Verkehrsclubs auf uneinheitliche Zuständigkeiten sollten aus Sicht der Partei ernst genommen werden. Für Morbe läuft am Ende alles auf drei Bedingungen hinaus: klare Zuständigkeiten, ausreichend qualifiziertes Personal und eine möglichst einheitliche Anwendung des geltenden Rechts. „Entscheidend ist, dass die Spielräume, die der Bund geschaffen hat, auch tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit genutzt werden – insbesondere dort, wo Kinder und andere besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer unterwegs sind“, so der Landesvorsitzende abschließend.





















