Zweibrücken (ots) – Die Polizeiinspektion Zweibrücken hat am Mittwoch, 16.09.2026, mehrere Verkehrsstraftaten im Straßenverkehr aufgenommen.
Kurz nach 12.00 Uhr kontrollierten Beamte auf dem Schlossplatz einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer. Bei ihm zeigten sich drogentypische Auffälligkeiten. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, ließ eine Blutprobe entnehmen und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle gegen 22.55 Uhr in der Hofenfelsstraße stoppte die Polizei ein Leichtkraftfahrzeug mit 53 km/h. Das Fahrzeug soll bauartbedingt höchstens 45 km/h fahren. Nach Einschätzung der Polizei könnten dadurch die Betriebserlaubnis erloschen und die Fahrzeugart geändert sein. Weil der 18-jährige Fahrer nur die Klasse AM besitzt, wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Um 23.25 Uhr hielten Beamte dort einen 37-jährigen Kleinkraftradfahrer an. Auf dem Rollenprüfstand erreichte das Kleinkraftrad 40 km/h. Der Fahrer hatte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, benötigt wäre die Klasse AM. Auch hier untersagte die Polizei die Weiterfahrt und leitete ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. /pizw
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