Das neue saarländische Polizeigesetz wurde kontrovers diskutiert. Insbesondere die Regelung zur Nutzung von sogenannten BodyCams sorgte für heftige Debatten. Die Junge Union Saar und die Jusos Saarland lieferten die ersten Reaktionen:

Die Junge Union Saar unterstützt die Neuregelungen im Saarländischen Polizeigesetz, die unter anderem die Einführung der „BodyCam“ in Wohnungen und eine Ausweitung der Telekommu- nikationsüberwachung vorsehen. „Als Junge Union Saar freuen wir uns, dass die SPD ihren bish- erigen Widerstand aufgegeben hat. Wer einen sicheren Rechtsstaat möchte, muss die Polizei im Saarland nicht nur finanziell und personell ordentlich ausstatten, sondern damit einhergehend der Polizei auch das notwendige rechtliche Handwerkszeug an die Hand geben, damit die saarländischen Polizeibeamtinnen und -beamten ihre Arbeit ordentlich durchführen können“, erklärt Christopher Salm, stellvertretender Landesvorsitzender der Jungen Union Saar. 

Die rechtliche Möglichkeit, „BodyCams“ in Wohnungen einzusetzen, soll nur in engen Ausnahmefällen wie bei Personen, die als Gefährder eingestuft werden oder in Fällen häuslicher Gewalt erfolgen. Polizisten, die in solchen Situationen eine Wohnung betreten, sehen sich un- gewisser Gefahren und einer undurchsichtigen Lage gegenüber. „Diese Erweiterung dient nicht nur dem Schutz unserer Polizeibeamtinnen und -beamten, sondern eben auch gerade dem Schutz möglicher Opfer von Straftaten wie beispielsweise im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt“, so Charlotte Weber, Referentin für Inneres der Jungen Union Saar. 

Weber weiter: „Auch bedarf es Antworten auf die zunehmenden Strukturen organisierter Krimi- nalität. Die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht hier eine schnellere und effizientere Strafverfolgung“. „Damit die Polizei im Saarland von Kriminellen nicht technol- ogisch überholt wird, ist dieser neue rechtliche Rahmen notwendig“, ergänzt Salm. 

„Den Stimmen des linken Spektrums hinsichtlich möglicher Grundrechtsbeschränkungen durch den Einsatz dieser Instrumente sei gesagt: Maßnahmen solcher Art können und dürfen nicht willkürlich durch unsere Polizei ergriffen werden, im Gegenteil, sie unterliegen strengen gesetz- lichen Anforderungen und dürfen nur durch einen Richter angeordnet werden (sog. Richter- vorbehalt). Bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Anordnung unverzüglich nachzuholen. Die Maßnahmen sind aus unserer Sicht auch verhältnismäßig, denn im Rahmen der Inter- essenabwägung stehen auf der einen Seite sowohl der Grundrechtsschutz potentieller Opfer vor möglichen Straftaten als auch die Wahrung unserer Rechtsordnung und das Interesse des Staates an einer effizienten Strafverfolgung gegenüber den Grundrechten verdächtigter Perso- nen.“, so Weber abschließend. 

Die Jusos an der Saar kritisieren hingegen das am Dienstag  verabschiede Polizeidatenverarbeitungsgesetz scharf. „Die heute beschlossene Verschärfung des saarländischen Polizeigesetzes kann nicht über die unterbesetzte und teils desolate Lage der saarländischen Polizei hinwegtäuschen. Wer mehr Sicherheit will, muss vor allem mehr Personal bei der Polizei und mehr Richter*innen und Staatsanwält*innen einstellen. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht ordentlich vollzogen werden können. Wir brauchen mehr Polizistinnen und Polizisten in den Wachen und vor allem mehr Polizeibeamte auf der Straße. Die CDU würde lieber den Fuß von der Sparbremse nehmen, anstatt Gesetze zu verschärfen“, so Braun die Landesvorsitzende der Jusos Saar.

Kira Braun: „Einige Passagen, die laut Gutachtern auch vefassungswidrig waren, konnten zwar dank der SPD Fraktion verhindert werden, die Kuh ist aber noch lange nicht vom Eis. Sowohl den Durchsetzungsgewahrsam, als auch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen lehnen wir strikt ab. Die Freiheitsstrafe ist für den Staat eine der schärfsten Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte der Bürger*innen überhaupt. Es fehlt bei einer Haft aus präventiven Gründen gerade an dem für die Rechtfertigung der Freiheitsentziehung beim Strafvollzug erforderlichen Schuldvorwurf.“

Die Jusos an der Saar bemängeln außerdem, dass die Chance der Stärkung der Bürger*innenrechte verpasst wurde. „Wir hätte uns gewünscht, dass sowohl die Einführung der Kennzeichnungspflicht, als auch die Einführung eines unabhängigen Polizeibeamten im Gesetz geregelt worden wäre. Dass das längst überfällig ist, zeigen uns die vermehrten Schlagzeilen rund um rechte Netzwerke und Racial Profiling innerhalb der deutschen Polizei. Eine Sicherheitspolitik, die am Ende auch den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt, ist mit der saarländischen CDU und ihrem Hilfs-Sheriff Klaus Bouillon aber leider nicht machbar.“, so Braun.