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Das Saarland bekommt ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz. Der Ministerrat hat den Entwurf in dieser Woche beschlossen, wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 2. April mitteilte. Nach einer externen Anhörungsphase soll das Gesetz im Mai in den Landtag eingebracht werden. Damit wäre das Saarland das neunte Bundesland, das einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen für Integrationspolitik schafft.

Minister Jung ordnete den Schritt in einen größeren Zusammenhang ein: „Vor dem Hintergrund einer lange Zeit nicht ausreichend systematisch betriebenen Integrationspolitik sowie aktueller Herausforderungen durch demografischen Wandel und Fluchtmigration, wächst die Bedeutung eigenständiger landesrechtlicher Ansätze.“ Zwar liege die Steuerung von Zuwanderung grundsätzlich beim Bund, doch gelingende Integration brauche eben auch konkrete Strukturen vor Ort, auf Landesebene.

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Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel: Menschen mit Migrationsgeschichte sollen gleichberechtigt am sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland teilhaben können. Gleichzeitig soll es den Zusammenhalt zwischen alteingesessenen und neu zugewanderten Saarländerinnen und Saarländern stärken. Als Grundlage dient die bereits bestehende saarländische Integrations- und Teilhabestrategie, in der das Gesetzesvorhaben als eigenständiges Projekt verankert ist.

Jung verwies auf dringenden Handlungsbedarf, der sich aus den hohen Zuzugszahlen der vergangenen Jahre ergibt – insbesondere infolge des Ukraine-Krieges. „Gerade Menschen mit Migrationsgeschichte sind nach wie vor in zentralen Lebensbereichen strukturell benachteiligt. Das müssen wir ändern“, betonte der Minister. Gemeint sind Bereiche wie Bildung, Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Teilhabe, in denen Chancenungleichheit nach wie vor messbar ist.

Konkret sieht der Gesetzentwurf die Förderung innovativer Einzelprojekte vor, die auf Integration und Teilhabe ausgerichtet sind. Dazu gehören unter anderem Erstberatungsangebote für Zugewanderte, ein frühzeitiger Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie Unterstützung beim Einstieg in Schule, Ausbildung und Beruf. Auch der Erwerb der deutschen Sprache und die Einbindung in Sport, Kultur und Nachbarschaft stehen im Fokus der geplanten Maßnahmen.

Darüber hinaus will die Landesregierung bestehende Strukturen auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Der Landesrat für Integration und Teilhabe sowie die Funktion der oder des Landesintegrationsbeauftragten sollen künftig nicht mehr nur politisch gewollt, sondern rechtlich abgesichert sein. Das verleiht diesen Institutionen mehr Gewicht und Verbindlichkeit.

Minister Jung machte zum Abschluss deutlich, dass das Gesetz auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhe: „Bei unserem Gesetzesvorhaben setzen wir auf den Grundsatz des Förderns und Forderns, denn Integration braucht auch Eigeninitiative, beispielsweise beim Erlernen der Sprache, bei der Integration in den Arbeitsmarkt und dem gesellschaftliche Leben.“ Der Entwurf versteht sich damit nicht als einseitiges Förderinstrument, sondern formuliert auch Erwartungen an diejenigen, die im Saarland eine neue Heimat finden wollen.

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