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Symbolbild - Foto: annawaldl
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Im Saarland wird die soziale Wohnraumförderung um einen zentralen Baustein erweitert: Erstmals können nun auch bereits bestehende Wohnungen gefördert werden, wenn sie zu Mieten unterhalb des Marktniveaus an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Die Landesregierung will damit den Druck auf dem angespannten Wohnungsmarkt schneller mindern, als es allein mit Neubauprojekten möglich wäre.

Die neue Regelung ergänzt das bisherige Förderportfolio, das sich vor allem auf Neubau, Ersterwerb, Umbau und Modernisierung von Wohnungen konzentriert hat. Ab sofort können Eigentümerinnen und Eigentümer finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie Wohnungen bereitstellen, die bislang nicht zu den Konditionen der sozialen Wohnraumförderung vermietet wurden oder bei denen eine entsprechende Bindung ausläuft. Für jede förderfähige Wohnung gibt es einen Zuschuss als Festbetrag von 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat, und zwar für die gesamte Dauer der Zweckbindung. Für das Programm stellt das Land rund 10,2 Mio. Euro zur Verfügung.

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Voraussetzung für die Förderung ist, dass die künftige Vermietung den Regeln der sozialen Wohnraumförderung entspricht. Dazu gehören eine Miete unterhalb des Marktniveaus, eine Belegungsbindung mit Wohnberechtigungsschein sowie bestimmte Wohnungsgrößen. Förderfähig sind Wohnungen für 1-Personen-Haushalte bis 50 m², für 2-Personen-Haushalte bis 65 m² und für 3-Personen-Haushalte bis 80 m². Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 15 m² hinzu. Die Belegungsbindung beträgt 10 Jahre. Ein Antrag muss mindestens vier Wohnungen umfassen, die jedoch nicht zwingend im selben Gebäude liegen müssen.

Innenminister Reinhold Jost ordnet die neue Richtlinie als wichtigen Schritt in der Wohnungspolitik des Landes ein: „Mit der neuen Förderrichtlinie gehen wir konsequent den nächsten Schritt, um die Zahl der sozialen Mietwohnungen im Saarland weiter zu erhöhen – und das deutlich schneller als bei einem Neubau, der naturgemäß mehr Zeit beansprucht. Bei vollständigem Mitteleinsatz könnten so ohne lange Bauphasen voraussichtlich etwa 800 bis 900 Wohnungen zusätzlich, abhängig von der Wohnungsgröße, in die Sozialbindung gelangen. Damit zeigen wir, dass unser soziales Wohnraumförderprogramm 2025 kein statisches Konstrukt ist; vielmehr arbeiten wir beständig an der Optimierung der Rahmenbedingungen, um beispielsweise Förderangebote attraktiver zu gestalten, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Auf diese Weise sorgen wir für eine soziale, nachhaltige und zukunftsfähige Wohnungsbaupolitik.“

Auch aus der Wohnungswirtschaft kommt Zustimmung. Mirco Bertucci, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Saarland (WOGE Saar), betont die praktische Wirkung der Neuregelung: „Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger und pragmatischer Schritt, um schneller und wirksamer bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Dass nun auch bestehende Wohnungen in die Förderung einbezogen werden, eröffnet uns als Wohnungsunternehmen ganz neue Handlungsspielräume. So können wir ohne lange Bauzeiten zusätzliche Wohnungen in die Sozialbindung bringen und gezielt dort helfen, wo der Bedarf besonders hoch ist.“

Unterstützung kommt auch von der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), die als Förderbank des Landes eine zentrale Rolle spielt. SIKB-Vorstandsvorsitzende Doris Woll erklärt: „Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist Heimat und Lebensqualität. Deshalb unterstützen wir als SIKB Familien, Wohnungsbaugesellschaften und private Bauherren dabei, bezahlbaren, barrierefreien und energieeffizienten Wohnraum zu schaffen. Diese Erweiterung der Wohnraumförderung durch das Land sorgt unmittelbar für bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die ihn dringend benötigen. Wir alle verfolgen das gleiche Ziel: Dass das Saarland lebenswert bleibt – für heutige und kommende Generationen.“

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Hintergrund der sozialen Wohnraumförderung ist das Ziel, Haushalten zu helfen, die sich am freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Programme richten sich insbesondere an Familien und Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Wohnungslose und Obdachlose, Auszubildende, Studierende sowie weitere hilfebedürftige Personen. Gefördert wird sowohl die Schaffung von Mietwohnraum als auch die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung ist die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), die unter wohnungsbau@sikb.de oder telefonisch unter 0681 3033 333 erreichbar ist.

Die neue Richtlinie ist Teil eines umfassenderen Ansatzes, mit dem das Land den Bestand an bezahlbaren Wohnungen sichern und ausbauen will. Durch die Einbeziehung bestehender Wohnungen in die Förderung sollen Lücken geschlossen werden, die allein mit Neubauprojekten nicht zeitnah zu bewältigen wären. Die Kombination aus finanziellen Anreizen, langfristiger Belegungsbindung und klaren Vorgaben zu Mieten und Wohnungsgrößen soll dazu beitragen, dass mehr Menschen mit Wohnberechtigungsschein eine passende Wohnung finden.

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