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Die Ganztagsschule im Saarland bekommt mehr Spielraum, mehr Geld und mehr Fachpersonal. Mit einer Änderungsverordnung im Schulrecht und einer neuen Förderrichtlinie will das Ministerium für Bildung und Kultur die gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschulen im Land auf ein neues Fundament stellen. Die Schulen wurden am 26. Februar 2026 über das Maßnahmenpaket informiert, das teils bereits greift und teils zum Schuljahr 2026/27 in Kraft tritt.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot machte deutlich, welchen Stellenwert der Ganztag aus Sicht der Landesregierung hat: „Für viele Kinder ist die Ganztagsschule heute ihr Lebensmittelpunkt. Sie ist der Ort, an dem sie lernen, Freundschaften schließen, Unterstützung erfahren und ihren Tag verbringen.“ Deshalb trage man hier eine besondere Verantwortung. Die Ministerin betonte, der Ganztag dürfe kein starres System sein, sondern müsse Kindern Raum geben, sich zu entfalten, eigene Talente zu entdecken und ihren eigenen Weg zu gehen.

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Ein zentraler Baustein des Pakets betrifft die Finanzen: Die Projektpauschale für gebundene Ganztagsgrundschulen und gebundene Ganztagsförderschulen mit Primarbereich wurde bereits im laufenden Schuljahr von 300 auf bis zu 1.000 Euro pro Klasse angehoben. Damit können Schulen künftig langfristigere und anspruchsvollere Kooperationen mit außerschulischen Partnern eingehen – etwa mit Vereinen, Kultureinrichtungen oder sozialen Trägern. Gleichzeitig wird so eine Gleichbehandlung mit den freiwilligen Ganztagsschulen hergestellt, die bislang über höhere Mittel verfügten.

Auch organisatorisch ändert sich einiges. Seit dem 1. Februar 2026 gilt eine flexiblere Regelung für die Schulbetriebszeiten. Statt einer starren Endzeit müssen gebundene Ganztagsschulen an vier Tagen pro Woche mindestens acht Zeitstunden ganztägige schulische Veranstaltungen anbieten – wann genau der Tag beginnt und endet, entscheiden die Schulen jedoch eigenverantwortlich. Zusätzlich dürfen sie eine pädagogisch gestaltete offene Anfangs- oder Endzeit von bis zu 30 Minuten einrichten, sofern dies im pädagogischen Konzept verankert und genehmigt ist. Für Förderschulen werden darüber hinaus standortbezogene Vereinbarungen zwischen Schulträger und Schulaufsicht eingeführt, um Personalressourcen passgenau auf die besonderen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler zuzuschneiden und die Jugendhilfe enger einzubinden.

Die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium wirkt sich ebenfalls auf den Ganztag aus. Weil sich mit G9 die Stundentafeln verändern, wurde die Lehrerwochenstundenzuweisung im gebundenen Ganztag entsprechend angepasst. Ziel ist es, trotz der veränderten Rahmenbedingungen eine verlässliche personelle Ausstattung zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts als verbindliches Qualitätskriterium in der Verordnung festgeschrieben – eine Praxis, die an vielen Standorten längst gelebt wird, nun aber landesweit verpflichtend gilt.

Mit Blick auf das Schuljahr 2026/27 rückt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in den Fokus. Das Saarland bereitet sich darauf vor, indem es die Zahl möglicher Schließtage reduziert und die Abstimmung mit der öffentlichen Jugendhilfe ausdrücklich verankert. Ergänzende Angebote wie Früh-, Anschluss- oder Ferienbetreuung sollen dazu beitragen, Familien durchgehend verlässliche Strukturen zu bieten – ein Punkt, der gerade für berufstätige Eltern von erheblicher Bedeutung ist.

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Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpakets liegt auf der Stärkung multiprofessioneller Teams. Ab dem kommenden Schuljahr stellt das Land zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit im weiterführenden Bereich bereit. Der Umfang richtet sich nach Schulgröße und Zügigkeit. Ergänzend werden zusätzliche Lehrerwochenstunden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule geschaffen. Damit setzt das Saarland ein deutliches Signal: Guter Ganztag braucht nicht nur Lehrkräfte, sondern ein breites Netz aus Fachleuten, die Kinder und Jugendliche auf unterschiedlichen Ebenen begleiten.

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