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Ein Abschiebeversuch in der Landesaufnahmestelle Lebach beschäftigt die saarländische Landespolitik. Im Zentrum steht eine kurdische Familie, deren schwangere Mutter unter körperlichem Zwang aus ihrer Unterkunft geführt worden sein soll. Die Saar-Grünen fordern nun eine lückenlose und unabhängige Aufklärung des Vorfalls.

„Schwangere und Kinder stehen unter besonderem Schutz“, betont Volker Morbe, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Saarland. Wenn eine Frau im sechsten Schwangerschaftsmonat mit körperlicher Gewalt aus ihrer Unterkunft gebracht werde und ihre Kinder dies unmittelbar erleben müssten, genüge der bloße Hinweis auf eine bestehende Ausreisepflicht nicht.

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Der Rechtsstaat, so Morbe weiter, müsse geltendes Recht durchsetzen – sei dabei jedoch ebenso an die Menschenwürde, an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und an den Schutz von Kindern gebunden. Diese Grenze markiert für die Grünen den eigentlichen Kern der Debatte.

Die veröffentlichten Aufnahmen aus Lebach bezeichnet die Partei als erschütternd. Zwischen den Schilderungen der betroffenen Familie und der Darstellung des Innenministeriums klaffen nach Ansicht der Grünen deutliche Widersprüche. Genau diese Ungereimtheiten machten eine transparente Untersuchung unumgänglich.

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Innenminister Reinhold Jost müsse den Einsatz vollständig und unabhängig prüfen lassen. Zu klären sei insbesondere, welche Informationen über die Schwangerschaft und den Gesundheitszustand der Frau vorlagen und wie das Kindeswohl in die Entscheidung einfloss. Vor einem erneuten Abschiebeversuch, so die Forderung, müssten sowohl die Reisefähigkeit der Mutter als auch eine mögliche Gefährdung der Familie in der Türkei sorgfältig geprüft werden.

Inzwischen ist die Familie nach Angaben der Grünen wieder vereint. Das sei erleichternd, betont Morbe – doch das Erlebte bleibe. „Die Würde eines Menschen hängt nicht von seinem Aufenthaltsstatus ab.“ Gerade in schwierigen Situationen zeige sich, ob staatliches Handeln rechtsstaatlich, besonnen und menschlich bleibe. Diesem Anspruch, so sein Fazit, müsse auch die Abschiebepraxis im Saarland jederzeit gerecht werden.

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