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In verschiedenen Presseartikeln wird über Initiativen des Bundesjustizministers Heiko Maas berichtet, in denen er gegen die Anerkennung von Zwangsehen und Polygamie vorgehen möchte. In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik minderjähriger Ehefrauen thematisiert.
Laut einer Pressemeldung der Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden die Jugendämter immer eingeschaltet, „wenn die Ehefrau minderjährig ist und das Jugendamt entscheidet dann, ob die Familie zusammen bleibt oder nicht“.
Landrat Dr. Theophil Gallo nimmt dazu wie folgt Stellung: „Die Jugendämter sind entgegen der Mitteilung des Bundesamtes für
Dr. Theophil Gallo - Landrat Saarpfalz-Kreis - Bild: www.saarpfalz-kreis.de
Dr. Theophil Gallo – Landrat Saarpfalz-Kreis – Bild: www.saarpfalz-kreis.de
Minderjährige und Flüchtlinge gar nicht in der Lage, alleine zu entscheiden, ob die Familie zusammen bleibt oder nicht“. Die Gültigkeit von Ehen unter Beteiligung von Minderjährigen muss nach den in Deutschland geltenden Regeln des internationalen Privatrechtes bewertet werden. Danach können im Ausland im Rahmen einer religiösen Zeremonie geschlossene Ehen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetzbuch (EGBGB) den maßgeblichen Formerfordernissen genügen, sofern das dortige Ortsrecht diese Form der Eheschließung vorsieht. Das kann heißen, dass die im Heimatland zweier ausländischer Staatsbürger geschlossene Ehe, bei der ein Partner minderjährig ist, zunächst rechtlich in Ordnung ist. Im Einzelfall kann aber eine Unvereinbarkeit mit deutschen Gesetzen gegeben sein. Dies sind jedoch alles Einzelfälle, die bislang auch die Gerichte beschäftigt haben.
Des Weiteren liegt bei der Eheschließung von jungen Menschen unter 14 Jahren, also bei einer sogenannten Kinderehe, ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland vor. „Die Verfahren auf Aufhebung einer Ehe bzw. des Feststellens einer Nichtigkeit einer Ehe sind sehr komplex. Die Jugendämter spielen dabei lediglich eine unterstützende Rolle“. Zu berücksichtigen dabei ist auch die aktuelle Perspektive der Menschen, die als Ehepaar zusammenleben. Insofern bestehen neben den rechtlichen Bedenken auch persönliche und menschliche Fragestellungen, die zu beachten sind. „Der Saarpfalz-Kreis ist bemüht, bei allen minderjährigen Ehen über eine Entscheidung der Familiengerichte eine Pflegschaft zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Gesundheitsfürsorge für die minderjährigen jungen Frauen zu bekommen, auch wenn eine Ehe durch Unterlagen nachgewiesen ist“, so Gallo. „Ziel ist es dann, gemeinsam mit den Betroffenen eine Perspektive und Lebensplanung zu erörtern“. Dabei stehen insbesondere das Deutschlernen und ein Schulbesuch der jungen Frauen im Vordergrund. „Es kann und darf nicht sein, dass junge Frauen in der Bundesrepublik Deutschland ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt werden, nur weil sie im Ausland möglicherweise als Kinder verheiratet wurden“, so Gallo.
Fazit: Die Möglichkeiten der Jugendämter, wie behauptet, festzustellen, ob die Familie zusammen bleibt oder nicht, entspricht nicht der Realität. Gallo findet deshalb die Initiative von Maas, hier Rechtssicherheit zu schaffen, für dringend notwendig und unterstützt dieses Ansinnen uneingeschränkt.
 
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