35 Straf- und sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen der Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen und 24 direkt einbehaltene Führerscheine: Das ist die Bilanz der Verkehrskontrollen der saarländischen Polizei über die Faschingstage. Beamte der Verkehrsdienste und der Polizeiinspektionen überprüften im gesamten Saarland im Zeitraum zwischen “Fetter Donnerstag” (23.02.2017) bis einschließlich Aschermittwoch (01.03.2017) 2.734 Fahrzeugführer (2016: 3.804).

Bereits in der Vorfastnachtszeit wurden bei Verkehrskontrollen im Umfeld von Faschingsveranstaltungen 21 Strafverfahren eingeleitet und sieben Führerscheine einbehalten. Über die „tollen Tage“, von „Fetten Donnerstag“ bis Aschermittwoch, kontrollierte die Polizei nochmal schwerpunktmäßig und veranlasste bei 37 Fahrern (2016: 45) eine Blutprobe: 33 Mal wegen einer alkoholbedingten und vier Mal wegen einer drogenbedingten Beeinflussung. 24 Führerscheine (2016: 11) wurden direkt einbehalten. Die übrigen Fahrer müssen noch um ihren Führerschein bangen.

Im Rahmen der Kontrollen wurden neben den Trunkenheitsdelikten 157 weitere Straftaten und 88 Ordnungswidrigkeiten festgestellt sowie 146 Verwarnungen ausgesprochen.

Alkohol- und Drogenbeeinflussung zählt zu den Hauptunfallursachen für Verkehrsunfälle. Oftmals ziehen diese Unfälle schwere Folgen nach sich. Nicht nur die fahruntüchtigen Unfallverursacher und ihre Insassen sondern auch Unfallgegner sind häufig betroffen und werden zu Opfern schweren Leids.  Deshalb Trennen verantwortungsbewusste Menschen immer Fahren und Trinken, auch außerhalb der Faschingssaison!

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