Saarländische Kinos können sich ab sofort um den Landesprogrammpreis Kino 2026 bewerben. Die Staatskanzlei des Saarlandes zeichnet mit der Ausschreibung erneut Filmtheater aus, die mit kulturell anspruchsvollen und vielfältigen Programmen überzeugen – und sich dabei gegen die wachsende Konkurrenz durch Streaming-Dienste behaupten. Die Bewerbungsfrist läuft seit dem 23. März und endet am 30. April.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger wirbt ausdrücklich dafür, dass möglichst viele Häuser im Land ihre Programme einreichen. „Unsere Kinos sind lebendige Orte der Kultur, sie schaffen Begegnung, Austausch und Erlebnisse, die Menschen in unseren Städten und Gemeinden verbinden“, sagte Rehlinger. Mit dem Preis wolle man jene Kinobetreiber würdigen, „die mit Mut, Qualität und Vielfalt begeistern und so Filmkultur im Saarland lebendig halten“. Gerade im ländlichen Raum seien die Lichtspielhäuser wichtige Anlaufpunkte für Unterhaltung, Bildung und kulturelle Teilhabe.
Der Fokus der Auszeichnung liegt bewusst nicht allein auf den großen Häusern in den Städten. Die Landesregierung will gezielt auch kleinere Kinos stärken, die abseits der Ballungszentren ein abwechslungsreiches Programm auf die Leinwand bringen und damit einen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung leisten. In Zeiten, in denen On-Demand-Angebote den Kinobesuch zunehmend unter Druck setzen, setzt das Saarland damit ein Signal für den analogen Filmgenuss als gemeinschaftliches Erlebnis.
Insgesamt sind Prämien in mehreren Kategorien ausgeschrieben. Für das beste Jahresfilmprogramm stehen 3.000 Euro bereit, das beste Kinderprogramm wird mit 2.000 Euro honoriert. Der Publikumspreis ist mit 1.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden drei weitere besondere Jahresprogramme mit jeweils 1.000 Euro prämiert. Neu im Wettbewerb ist ein Sonderpreis Innovation, der etwa kreatives Kinomarketing belohnt und ebenfalls mit 1.000 Euro ausgestattet ist.
Bewerben dürfen sich alle saarländischen Kinos, die bei der Filmförderungsanstalt gemeldet sind und nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen. Über die Vergabe entscheidet eine Fachjury, deren Empfehlung die Grundlage für die Preisvergabe bildet. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Sämtliche Informationen sowie die Antragsunterlagen stellt die Staatskanzlei unter www.saarland.de/filmfoerderung zur Verfügung.
Der Landesprogrammpreis reiht sich in die Bemühungen des Saarlandes ein, die Kinolandschaft im Land dauerhaft zu sichern. Für viele Gemeinden sind ihre Filmtheater mehr als reine Abspielstätten – sie fungieren als Treffpunkte, die das soziale Leben vor Ort mitprägen. Dass die Landesregierung dieses Engagement mit einem eigenen Preis sichtbar macht, dürfte gerade für die Betreiber kleinerer Häuser ein willkommenes Zeichen der Anerkennung sein.



















