
Der Bundestag hat am 26. März 2026 das Data Act Durchführungsgesetz verabschiedet – ein Regelwerk, das die nationale Umsetzung der europäischen Datenverordnung auf den Weg bringt und zugleich eine zentrale Frage aufwirft: Wird Deutschland das Potenzial seiner Datenwirtschaft endlich heben, oder bleibt Regulierung ein Hemmschuh für Innovation?
Der EU Data Act gilt in weiten Teilen bereits seit dem 12. September 2025 unmittelbar. Was bislang fehlte, war der nationale Rahmen – also klare Zuständigkeiten und eine Aufsichtsstruktur für die Umsetzung in Deutschland. Genau das liefert das nun beschlossene Durchführungsgesetz. Die Bundesregierung hat sich dabei bewusst gegen nationale Sonderregelungen entschieden und stattdessen die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde bestimmt. Für Unternehmen bedeutet das: Es gibt künftig einen einzigen Ansprechpartner statt eines Flickenteppichs aus Landesbehörden.
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst begrüßte den Schritt, mahnte aber zugleich eine praxisnahe Umsetzung an. „Das Durchführungsgesetz zum Data Act ist überfällig“, sagte er. „Entscheidend ist jetzt, dass die Aufsicht nicht zum Bremsklotz wird, sondern Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt. Denn viele der Regelungen sind noch auslegungsbedürftig.“ Sein Appell zielt auf ein Problem, das die Wirtschaft seit Monaten umtreibt: Zwei Drittel der betroffenen Unternehmen klagten im vergangenen Jahr über hohen Umsetzungsaufwand. Drei Viertel gaben an, ihnen fehle dadurch Zeit für Innovationen.
Die Zahlen verdeutlichen, wie groß die Kluft zwischen regulatorischem Anspruch und betrieblicher Realität derzeit noch ist. Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage tun sich 40 Prozent aller Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland schwer damit, neue digitale Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. 34 Prozent verzichten sogar vollständig darauf. Besonders alarmierend: 61 Prozent nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Daten bislang kaum oder gar nicht. Wintergerst betonte, der Data Act könne den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Branchen befördern und so helfen, diesen Rückstand aufzuholen. „Der Fokus beim Data Act muss auf der Förderung von Innovationen liegen“, forderte er. Konkret gehe es darum, das Potenzial für die europäische Datenwirtschaft zu nutzen – etwa mit Blick auf Künstliche Intelligenz oder neue datengetriebene Geschäftsmodelle.
Auch auf europäischer Ebene ist man sich bewusst, dass Nachbesserungen nötig sind. Die EU sieht Handlungsbedarf beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, beim Wechsel zwischen Cloud-Anbietern und bei den Übergangsfristen für bestehende Verträge. Der Data Act, der im Januar 2024 in Kraft trat, umfasst ein breites Spektrum an Vorschriften: Er soll den Wechsel zwischen Cloud-Diensten vereinfachen, regelt den Zugriff öffentlicher Stellen auf Unternehmensdaten in Notfällen und schafft Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten. Darüber hinaus erhalten Unternehmen und Nutzende Rechte an Daten vernetzter Geräte – eine Grundlage, auf der neue Dienstleistungen entstehen können, etwa durch die Verknüpfung von Informationen aus ganz unterschiedlichen Branchen.
Ob das Gesetz tatsächlich zum Innovationstreiber wird, hängt nun maßgeblich davon ab, wie die Bundesnetzagentur ihre neue Rolle ausfüllt. Die Weichen sind gestellt, doch der eigentliche Praxistest steht der deutschen Wirtschaft erst bevor. Der Digitalverband Bitkom hat für betroffene Unternehmen einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der die Regelungen erläutert und konkrete Umsetzungshilfen bietet – von der Nutzung von IoT-Daten über neue Serviceangebote bis hin zum Training von KI-Modellen. Ob diese Werkzeuge ausreichen, um aus einer komplexen Verordnung echten wirtschaftlichen Mehrwert zu schöpfen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.




















