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Foto: Jon Tyson
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Beim Kreisjugendamt sind zwei sogenannte Verfahrenslotsen für das Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnes-Behinderung und deren Familien im Einsatz.

Familien, in denen ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung lebt, stehen oft vor vielen Herausforderungen. Der Weg, die passenden Hilfen zu finden und zu beantragen, gestaltet sich meist schwierig. Im Zuge des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist, dass ab 2028 die Eingliederungshilfen für alle Kinder mit Behinderung unter einem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden (Inklusive Lösung). Die zum 1. Januar 2024 im SGB VIII gesetzlich verankerten Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess und sind Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung.

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Die Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien bei der Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen. Die Beratung ist unabhängig, neutral und kostenlos. Verfahrenslotsen werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig und können in jeder Phase des Verfahrens, ob vor, während oder nach Bewilligung/Ablehnung einer Leistung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus unterstützen sie die Jugendhilfe dabei, inklusiv zu werden und passgenaue Angebote und Hilfen für die Zielgruppe erarbeiten zu können.

Die Verfahrenslotsen vermitteln Ansprechpartner und Angebote für die Zielgruppe, helfen im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen die Teilhabenetzwerke und Unterstützungsangebote im Saarpfalz-Kreis. Sie begleiten auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren und setzen sich dafür ein, dass der individuelle Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird. Dabei orientieren sie sich am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen dabei, passgenaue Unterstützung für die jeweilige Lebenssituation zu finden.

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„Das Sozialleistungssystem ist durchaus komplex, und es ist nicht unbedingt einfach, sich darin zurechtzufinden. Ich bin froh, dass wir nun in unserem Jugendamt verlässliche Ansprechpersonen haben, die in der Arbeit der Verfahrenslotsen geschult und qualifiziert sind und der Saarpfalz-Kreis damit den Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes folgeleisten kann“, erklärt Landrat Dr. Theophil Gallo.

Die Verfahrenslotsen beraten im Dienstgebäude des Jugendamts Homburg, Talstraße 57b, 66424 Homburg, in den Außenstellen des Saarpfalz-Kreis wie z. B. in den Familienhilfezentren, zu Hause oder auch im gemeinsamen Gespräch bei vertrauten Personen oder in Institutionen.

Bei Beratungsanliegen kann man gerne Kontakt aufnehmen mit Melanie Hertel oder Marc Oster-Rung per E-Mail an verfahrenslotsen@saarpfalz-kreis.de oder unter Tel. (06841) 104-8104.

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