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Dies freut mich umso mehr, da der saarländische Arbeitgeberverband in den letzten Wochen wiederholt versucht hat, den Tarifabschluss mit waghalsigen Auslegungen zu unterlaufen. Ziel war es anscheinend, die Mitarbeiter zu verunsichern und schlechte Stimmung gegen den Tarifvertrag zu machen. Die Ergebnisse in den Betrieben zeigen, dass dies nicht gelungen ist. Es ist nicht verwunderlich, dass durch die Beratung mit unseren Betriebsräten in den Betrieben festgestellt wurde, dass die Umsetzung der tariflichen Freischichtregelungen mit den bekannten flexiblen Arbeitszeitregelungen möglich ist.

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Außerdem ist es unseren Betriebsräten in fast allen Betrieben gelungen die tariflichen Regelungen weiter zu verbessern. So wurde die Anwendung der Tarifregelung in vielen Betrieben auf Teilzeitbeschäftigte erweitert. Auch die Fristenregelungen wurden teilweise ausgeweitet und die Zugangsvoraussetzungen wurden in einigen Betrieben abgesenkt. Dadurch können in vielen Betrieben weitere Mitarbeiter von den tariflichen Regelungen profitieren. Hier zeigt sich, dass viele Personalabteilungen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter erkannt haben und die Umsetzung des Tarifabschlusses konstruktiv begleiteten.

Bei ThyssenKrupp Gerlach in Homburg ist das Thema dagegen noch nicht vom Tisch. Hier finden nächste Woche weitere Gespräche mit dem Betriebsrat und der IG Metall zur Umsetzung des Tarifvertrages statt. Wir hoffen, dass im Management ein Umdenken einkehrt und man erkennt, dass auch von solchen Themen die Attraktivität als regionaler Arbeitgeber abhängig ist. Vielleicht könnte man sich dann manche Großflächenplakatierungen zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter ersparen. Bei ThyssenKrupp Gerlach werden hohe Anforderungen an die Arbeitszeitflexibilität der Mitarbeiter gestellt. In den letzten Jahren wurde fast jeder Feiertag in Mehrarbeit produziert, die Schichtmodelle mehrfach unterjährig angepasst. Von daher ist es für die Beschäftigten und den Betriebsrat nicht zu verstehen, dass bei der von ihnen abgeforderten Flexibilität, kein ausreichender Spielraum bleibt, die tariflichen Regelungen im Sinne der Mitarbeiter umzusetzen.“

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