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Vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung stellen wir deshalb fest, dass das ergangene Urteil offensichtlich auch von sachfremden Erwägungen geleitet ist. Die erklärte Absicht des Gerichts, den Angeklagten wegen angeblicher Nicht-Eignung „aus dem Amt entfernen“ zu wollen, ist anmaßend und kein zulässiger Strafbemessungsgrund. Das rechtskräftige Urteil hätte im übrigen eine Neuwahl des Oberbürgermeisters zur Folge, deren Kosten den bereits verursachten Schaden noch weit überschreiten werden. 

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In Würdigung aller bekannten Aspekte sind die Unterzeichner deshalb der Ansicht, dass das Landgericht seiner Pflicht für ein faires Urteil ohne Ansehen der Person nicht gerecht geworden ist. Insofern ist im Interesse der Rechtskultur zu begrüßen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft wird. 

Homburg, 24. Februar 2019

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Clemens Lindemann, ehem. Landrat
Wilfried Bohn, SPD-Vorsitzender Homburg
Astrid Klug, ehem. Bundestagsabgeordnete
Prof. Dr. Sven Gottschling, Uniklinik Homburg
Guiseppe Nardi, Dr. Theiss Naturwaren
Gustl Altherr, Journalist
Bernard Bernarding, Publizist
Manfred Rippel, seit vielen Jahren vielfältig ehrenamtlich tätig
Werner Kunz, SV Bruchhof-Sanddorf
Herbert Eder, seit vielen Jahren vielfältig ehrenamtlich tätig
Liselotte Huwer, Bruchhof-Sanddorf
Fam. Herbert Krick, Bruchhof-Sanddorf
Gabriele Schmitt 2. Zunftmeisterin HNZ
Herbert Keller, Pfälzer Waldverein Ortsgruppe Homburg

(Stand: 26.02.2019)

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