Foto: Michael Emser
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Nach einem besonderen Verfahren wählen die Bürgerinnen und Bürger in Wörschweiler am 26. Mai 2019 ihren Ortsrat. Für sie gilt nämlich nicht wie in den übrigen Gemeindebezirken Jägersburg, Kirrberg und Einöd das Verhältniswahlrecht, sondern die Mitglieder des sich neu zu konstituierenden Ortsrates werden nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt.

Grund dafür ist, dass in Wörschweiler lediglich ein Wahlvorschlag, nämlich der Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler, eingereicht wurde. Das bereits 1994 und 2014 ebenfalls zur Wahl des Wörschweiler Ortsrates durchgeführte  Mehrheitswahlsystem eröffnet den rund 225 Wahlberechtigen verschiedene Varianten, ihre Stimme abzugeben.

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Variante 1: Der Wähler kann den Stimmzettel, ohne anzukreuzen in die Urne werfen. Damit akzeptiert er den Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler wie aufgeführt.

Variante 2: Der Wähler nimmt den Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler teilweise an, indem er einen oder mehrere Bewerber streicht.

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Variante 3: Der Wähler lehnt den Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler gänzlich ab, indem er ihn völlig streicht. Anstelle des gestrichenen Wahlvorschlages kann er dann maximal 18  wählbare Personen aufführen, also doppelt so viele, wie der Ortsrat Mitglieder hat.  Voraussetzung ist hierfür, dass der entsprechende Kandidat 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Unionsbürgerschaft besitzt und mindestens seit einem halben Jahr in Wörschweiler wohnhaft ist. Darüber hinaus darf der Kandidat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Variante 4: Befürwortet der Wähler nur einen Teil der von der Freien Liste Wörschweiler vorgeschlagenen Kandidaten, so kann er einzelne Bewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen aufführen.

Der Wahlvorstand im Wörschweiler Wahllokal steht den Wählern und Wählerinnen am Wahlsonntag bei Fragen zu den genannten Varianten zur Verfügung. Bei Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen wurden obenstehende Informationen den Unterlagen beigefügt.

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