HOMBURG1 Nachrichten aus Kultur & Gesellschaft für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Der Entsorgungsverband Saar weist alle Kundinnen und Kunden darauf hin, dass zum 15. August 2017 die dritte Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2017 fällig wird.

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Die Jahresbescheide vom 24. Januar, 30. Januar und 6. Februar 2017 weisen die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht mit Zahlungsfristen für die Abfallgebührenraten aus. So kann jeder Kunde ersehen, welche Termine jeweils Berücksichtigung finden müssen.

Die Überweisungen sollten generell so rechtzeitig vorgenommen werden, dass sie zum Fälligkeitstermin bereits auf dem im Bescheid angegebenen Konto gutgeschrieben sind. Die Einhaltung der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumnisgebühren oder Mahnzuschläge anfallen, teilt der Entsorgungsverband weiter mit.

Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die Raten zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Formulare zur Erteilung eines Lastschriftmandates können bequem über die Internetadresse des Entsorgungsverbands unter www.evs.de (Suchbegriff „Formular-Service“) heruntergeladen werden.

Fragen zum Gebührenbescheid und auch zum Zahlbetrag beantwortet gerne das Kunden-Service-Center des EVS in Saarbrücken unter Tel.: 0681/5000-555.

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