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Unter Beachtung der RiStWag und entsprechender wasserrechtlicher Genehmigungen sei aber  keine Brunnenschließung zu befürchten. Auch die Autobahn A 6 wie auch die Landstraße L 118 liegen mitten in bzw. in direkter Nachbarschaft von Wasserschutzgebieten 2 und 3.

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Derzeit befindensich das Projekt noch auf der untersten Ebene des Planverfahrens, nämlich dem des Vorentwurfes. Dieses Planverfahren diene dazu, die auftretenden Problemstellungen zu erkennen und gegebenenfalls zu lösen. Sollten Eingriffe in den Wasserschutz oder andere Problemstellungen nicht auszugleichen sein, so wäre der Linienverlauf entsprechend zu ändern oder eine andere Variante als Vorentwurf zu beschließen.

Zur Zeit werden alle Stellungnahmen, Bedenken und Belange zusammengetragen, geprüft, gewertet und gewichtet. Erst mit einem Abwägungsbeschluss im Rat, kann die Realisierungsfähigkeit festgestellt werden. Danach schließt sich eine erneute Offenlage und Behördenbeteiligung an. Letztlich entscheidet der Bund als Träger der Straßenbaulast ob die Variante, für die sich der Stadtrat ausgesprochen hat, auch aus wirtschaftlicher Sicht gebaut wird.

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Hintergrunderklärung Kreisstadt Homburg: Autobahnanschluss Homburg Ost

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Leser, wir werden nie erfahren, ob die o.g. Darlegungen den Tatsachen entsprechen – die Bürger haben eine kleine Lobby. Mir kann KEINER weismachen, dass Variante 2 die Umwelt nicht mehr schädigt als Variante 1 ! Das widerspricht jeglicher Logik! #Allein die Menge der abzuholzenden Bäume ist ein Umweltfrevel, der nicht einfach so mit schriftl. Behauptungen weggewischt werden kann. Bleibt nur zu hoffen, dass höhererseits ein Veto für Variante 2 gesprochen wird! Es ist ein Verbrechen, ein in hunderten Jahren entstandenes Biotop so schnöde und leichtfertig sozusagen mit einer Unterschrift zu zerstören! 75 % der Insekten sind schon ausgestorben laut t-online von heute! Das ist nur EIN Beispiel!
    WAS MUSS NOCH GESCHEHEN ? Wann werden die Reißleinen gezogen?

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