Die Arbeiten, die von Mitarbeitern der Stadt kontrolliert worden waren, sollten es ermöglichen, der Kreisstadt weitere Rechnungen der Firma für angebliche, tatsächlich jedoch nicht erbrachte Sicherungsmaßnahmen an den Objekten zu stellen. Denn während der Zeit der angeblichen Arbeiten an den Gebäuden in der Lappentascher Straße sollen zwei beim Bauunternehmer beschäftigte Facharbeiter vom 01. April bis zum 01. Juli 2014 insgesamt 662 Stunden, von zusätzlich eingesetzten Bauhelfern 306 Stunden, in Wirklichkeit an dem Privatanwesen des Alt-Oberbürgermeisters Schöner in Kirrberg mit einer Gesamtsumme in Höhe von insgesamt 39.560,00 € netto erbracht worden sein.
Mit insgesamt 23 fingierten Rechnungen des Bauunternehmers für die Arbeiten in der Lappentascher Straße soll dieser der Stadt Homburg allein 197 Facharbeiterstunden und 197 Bauhelferstunden über insgesamt 15.957 € netto ohne Rechtsgrund in Rechnung gestellt haben.
Die Restsumme zu dem Betrag von 39.560 € netto – nämlich 23.603,00 € – soll der mitangeklagte Bauunternehmer mit Rechnung vom 14.08.2104 dem Alt-OB gemäß der getroffenen Vereinbarung mit dem gerundeten Betrag von 25.000 € netto (Bruttosumme 29.750 €) für die Umbauarbeiten an dem Kirrberger Anwesen in Rechnung gestellt haben.
Auch die musikalische Vergangenheit von Karlheinz Schöner ist Gegenstand der Ermittlungen und fanden ihren Weg in die Anklageschrift. Bei der Stadt Homburg soll intern ein sogenanntes Produktkonto eingerichtet gewesen sein. Über dieses Produktkonto kann der Oberbürgermeister nach Maßgabe der Zweckbindung (§ 17 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung) ohne Beteiligung des Stadtrates frei verfügen (sog. Verfügungskonto des Oberbürgermeisters).
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