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Unwetterwarnung vor Glatteis am Montag, 12. Januar 2026 – Polizei mahnt zur Vorsicht, Schulen bleiben geschlossen

Der Deutscher Wetterdienst hat für Montag, den 12. Januar 2026, zwischen 0 und 10 Uhr eine Unwetterwarnung wegen hoher Glättegefahr durch plötzlich gefrierenden Regen herausgegeben. In der zweiten Nachthälfte zieht von Westen Niederschlag auf, der nach einer kurzen Schneephase in Regen übergeht und auf kalten Fahrbahnen, Gehwegen und weiteren Oberflächen gefriert. Es wird mit erheblicher Rutschgefahr und einer deutlich erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit gerechnet. Erst im Laufe des Vormittags soll sich die Lage von Südwesten her entspannen.

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Die Landespolizeidirektion Saarland ruft für Montag, 12. Januar 2026, zu besonderer Vorsicht auf. Vor allem in den frühen Morgenstunden sollten nicht zwingend notwendige Fahrten vermieden oder verschoben werden. Wer dennoch unterwegs ist, muss mit plötzlich auftretender Eisbildung rechnen, auch wenn Fahrbahnen zunächst nur nass wirken. Besonders gefährdet sind Brücken, Überführungen, schattige Strecken und Nebenstraßen. Auch Fußgänger sollten auf Gehwegen, Treppen, Parkplätzen und in Hauseingängen äußerst aufmerksam sein. Haus- und Grundstückseigentümer werden aufgefordert, Zugänge und Gehwege rechtzeitig zu räumen und zu streuen.

Als Folge der extremen Wetterlage gilt am Montag, 12. Januar 2026, im gesamten Saarland eine landesweite Schulregelung. Der Präsenzunterricht entfällt, stattdessen findet Lernen von zu Hause statt. Eine Notbetreuung wird an den Schulen angeboten; Eltern werden gebeten, sich bei Bedarf direkt an die jeweilige Schule zu wenden. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärte, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie aller an Schulen Beschäftigten habe absolute Priorität. Angesichts der massiven Glatteiswarnungen sei der reguläre Schulweg nicht verantwortbar.

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Regelung für Montag

  • Der Präsenzunterricht entfällt landesweit.
  • Der Unterricht findet als Distanzlernen statt.
  • Jede Schule richtet eine Notbetreuung für Kinder ein, die nicht zu Hause betreut werden können.

Die Maßnahme basiert auf den seit 01.08.2025 geltenden rechtlichen Grundlagen des Digitale-Bildung-Gesetz (DiBiG), die landesweite Lösungen für außergewöhnliche Lagen ermöglichen. „Wir wissen, dass solche Entscheidungen eine Herausforderung für Familien sind. Gleichzeitig ist es unsere Verantwortung, rechtzeitig zu handeln – und nicht erst am Montagmorgen, wenn es vielleicht schon zu spät ist“, so Streichert-Clivot. Die Schulen wurden bereits informiert und geben die Details nun an Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler weiter.

Polizei und Behörden appellieren für Montag, 12. Januar 2026, an die Bevölkerung, aktuelle Wetter- und Verkehrsinformationen aufmerksam zu verfolgen und sich umsichtig zu verhalten. Bei Unfällen oder Gefährdungen soll umgehend der Notruf verständigt werden.

FAQs für Schulen – Lernen von zuhause in Extremwetterlagen

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FAQs für Schulen – Lernen von zuhause in Extremwetterlagen FAQs für Schulen – Lernen von zuhause in Extremwetterlagen

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