Die AWO Saarland konnte dank einer großzügigen Spende der RAG-Stiftung in Höhe von 150.000 Euro insgesamt 71 Familien im Saarland nach dem verheerenden Pfingsthochwasser 2024 unterstützen. Die Mittel wurden dringend benötigt, um betroffenen Haushalten schnelle Hilfe zu leisten.
„Die RAG Stiftung hat mit einer Zuwendung von 150.000 Euro an den AWO-Landesverband Zuwendungen an Geschädigte des Pfingsthochwassers in diesem Jahr ermöglicht“, heißt es in der Pressemitteilung. Die AWO Saarland hatte zuvor bereits aus eigenen Mitteln Soforthilfen an betroffene Familien ausgezahlt. Durch die zusätzliche Mittelzusage konnten neue Anträge angenommen und weitere Betroffene erreicht werden. Insgesamt wurden 71 Anträge gestellt, wobei die Schadenshöhe zwischen 500 und 100.000 Euro variierte.
Die Mittelvergabe orientierte sich an der Schadenshöhe sowie an der Einschätzung, ob ein Härtefall vorlag. „Ziel der AWO Saarland war es, möglichst allen Antragstellern zu helfen“, erklärt die Organisation. Besondere Dringlichkeit hatten dabei Härtefälle, wie zum Beispiel:
- Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die in der psychiatrischen Pflege arbeitet und den Verlust ihrer Heizungsanlage sowie weiterer Haushaltsgeräte zu beklagen hatte.
- Ein älteres Ehepaar (80 und 78 Jahre alt), das einen Schaden von über 60.000 Euro erlitt.
- Ein ehrenamtlicher Helfer der DLRG, dessen Haus während seines Einsatzes zur Personenrettung beschädigt wurde.
- Ein alleinerziehender Vater von vier Kindern, von denen eines pflegebedürftig ist.
- Eine Familie mit sieben Kindern, die während des Hochwassers ihr Zuhause nicht ausreichend schützen konnte.
- Eine Familie, deren Baby während des Hochwassers geboren wurde und die folglich in ihrer Fähigkeit, das Haus zu sichern, stark eingeschränkt war.
- Geflüchtete aus der Ukraine.
- Eine Familie mit drei kleinen Kindern, bei der der Alleinverdiener sein Equipment für den Zweitjob (Fotografie), welches im Keller lagerte, verloren hat.
- Ein älteres Ehepaar (70 und 71 Jahre alt), das gerade erst ihre Wohnung behindertengerecht umgebaut hatte. Die Wohnung wurde unbewohnbar, wobei die Ehefrau einen GdB von 50% hat.
- Eine 90-jährige Antragstellerin mit Pflegegrad 3.
Die meisten Schäden betrafen Haushaltsgeräte, Bausubstanz sowie Elektrik und Heizungsanlagen. In dringenden Fällen wurden gezielt höhere Beträge zugewiesen. Die AWO Saarland konnte dank der Unterstützung der RAG-Stiftung Auszahlungen zwischen 500 und 3.450 Euro bewilligen.
„Die AWO Saarland konnte dank der RAG-Stiftung vielen Menschen direkte Hilfe leisten und bedankte sich bei Einzelspendern, AWO-Mitgliedern und der Stiftung für diese nichtstaatliche Direkthilfe, die für viele Familien existentiell wichtig war“, heißt es abschließend.