Anzeige

Der Bundestag hat sich am heutigen Tag erstmals mit einem Gesetzentwurf befasst, der die Treibhausgasminderungs-Quote – kurz THG-Quote – weiterentwickeln und bis ins Jahr 2040 fortschreiben soll. Das Instrument gilt als zentraler Hebel, um den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) trägt den Entwurf im Grundsatz mit, meldet aber deutlichen Nachbesserungsbedarf an – vor allem beim Thema Betrugsbekämpfung und bei der Reichweite des Gesetzes.

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser machte klar, wo aus Sicht des Verbands die größte Lücke klafft: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzentwurf den Blick weitet und neben dem Straßenverkehr auch Flugverkehr und Schifffahrt miteinbezieht. Dass dies nicht geschehen ist, ist aus unserer Sicht ein Versäumnis.“ Gerade in diesen Sektoren fehle es bislang an wirksamen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Die THG-Quote bleibe zwar ein wichtiges Werkzeug auf dem Weg zur CO2-Neutralität im Verkehr, doch neben der Elektromobilität, die den Großteil der Verkehrswende schultern werde, müsse auch der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe konsequenter gefördert werden.

Anzeige

Besonders dringlich ist aus Sicht des BEE die Reaktion auf den im vergangenen Jahr aufgedeckten großflächigen Betrug mit gefälschten THG-Zertifikaten. Der Verband fordert, die Quote für das kommende Jahr von 16 auf 17,5 Prozent anzuheben. Damit soll einerseits der Quotenpreis stabilisiert, andererseits der durch die Fälschungen entstandene Schaden kompensiert werden. Um ähnliche Betrugsfälle künftig zu unterbinden, drängt der BEE darauf, bereits ab diesem Jahr Vor-Ort-Kontrollen einzuführen – eine Maßnahme, die im ursprünglichen Entwurf bereits vorgesehen war. Transparenz und scharfe Sanktionen seien unverzichtbar, um das Vertrauen in das System wiederherzustellen.

Ein weiterer Punkt betrifft erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, sogenannte RFNBOs. Der BEE begrüßt ausdrücklich eine Initiative des Bundesrats, eine höhere Mindestquote für deren Einsatz in Raffinerien gesetzlich festzuschreiben. Diese solle im Jahr 2030 bei mindestens 2,5 Prozent liegen, idealerweise sogar bei fünf Prozent. Darüber hinaus plädiert der Verband dafür, auch biogenen Wasserstoff in Raffinerien zuzulassen. Ein solcher Schritt würde nicht nur die Dekarbonisierung vorantreiben, sondern zugleich den Aufbau eines funktionierenden Wasserstoffmarkts in Deutschland beschleunigen.

Anzeige
Anzeige

Heinen-Esser fasste die Position des Verbands mit einem klaren Appell an die Abgeordneten zusammen: „Die Dekarbonisierung im Verkehrssektor hinkt ihren Zielen noch immer hinterher. Eine wirkungsvoll ausgestaltete THG-Quote, die gleichzeitig sicherstellt, dass nur ernsthaft wirksame Zertifikate gehandelt werden, ist ein wichtiger Wegweiser zur Zielerreichung. Hier muss jetzt im parlamentarischen Prozess noch nachgesteuert werden.“ Die erste Lesung markiert den Auftakt eines Gesetzgebungsverfahrens, in dem sich zeigen wird, ob der Bundestag die geforderten Verschärfungen aufgreift – oder ob das Gesetz hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
(Visited 65 times, 2 visits today)
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein