Fast vier Jahrzehnte lang galten im Saarland dieselben Regelungen für das Förderschulwesen – nun hat der Ministerrat den Entwurf einer komplett neuen Förderschulverordnung auf den Weg gebracht. Am 22. April 2026 stimmte das Kabinett dem Papier zu und übergab es in die externe Anhörung. Damit steht das Bundesland vor der umfassendsten Neuordnung seiner Förderschulen seit den 1980er-Jahren.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot machte deutlich, welchen Stellenwert die Reform für sie hat: „Wir bündeln bestehende Regelungen, entwickeln Strukturen behutsam weiter und sorgen für mehr Verlässlichkeit im System.“ Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hätten „Anspruch auf gute Bildung, auf verlässliche Förderung und auf echte Zukunftschancen“, betonte die Ministerin. Ziel sei eine Schule, „die stärkt, begleitet und Türen öffnet – für Teilhabe, für individuelle Entwicklung und für eine selbstbestimmte Zukunft.“
Der Handlungsdruck ist real. Bundesweit steigen die Schülerzahlen im Förderschulbereich, die Unterstützungsbedarfe werden zugleich komplexer – insbesondere in den Feldern geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung. Auch die Bildungsministerkonferenz befasst sich derzeit intensiv mit diesem Trend. Das Saarland reagiert nun als eines der ersten Länder mit einer eigenständigen Förderschulverordnung, die sämtliche zentralen Vorschriften zu Stundentafeln, Zeugnissen und Schulorganisation erstmals in einem einzigen Regelwerk zusammenführt. Bisher waren diese Vorgaben über verschiedene Erlasse und Verordnungen verstreut.
Kerngedanke der Reform ist mehr Flexibilität an den Standorten. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen oder mehreren sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen sollen künftig stärker gemeinsam an regionalen Förderschulen unterrichtet werden können. Das soll Schulwege verkürzen, Familien im Alltag entlasten und die soziale Einbindung im Wohnumfeld verbessern. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit Regelschulen vor Ort erleichtert, denn ein inklusives Bildungssystem brauche verschiedene Lernorte, die den jeweiligen Bedürfnissen gerecht werden, heißt es aus dem Ministerium. Schulwechsel innerhalb des Förderschulsystems sollen reduziert, Übergänge in Regelschulen dagegen vereinfacht werden.
Auch inhaltlich setzt die Verordnung neue Akzente. Einheitliche Stundentafeln mit 26 Wochenstunden im Primarbereich und 30 Wochenstunden in der Sekundarstufe schaffen klarere Tagesstrukturen und bessere Vergleichbarkeit. Darüber hinaus werden Fächer und Themenfelder verankert, die bislang an Förderschulen nicht systematisch vorgesehen waren: Informatik und digitale Bildung gehören ebenso dazu wie Profilbereiche mit schulischen Schwerpunkten, berufliche Orientierung, Demokratiebildung durch regelmäßige Klassenratsstunden sowie Fremdsprachenangebote. Die Botschaft dahinter ist klar – Förderschülerinnen und Förderschüler sollen mit vergleichbaren Voraussetzungen ins Berufsleben starten können.
Ein weiteres zentrales Element ist das neu geschaffene Individuelle sonderpädagogische Angebot, kurz IspA. Dieses Förderinstrument bündelt gezielte Maßnahmen etwa in den Bereichen Sprache, Motorik, Kommunikation, emotional-soziale Entwicklung und Alltagskompetenzen. Es soll passgenaue Unterstützung dort ermöglichen, wo sie tatsächlich gebraucht wird, statt Förderung nach starrem Raster zu organisieren.
Bei den Abschlüssen öffnet die Verordnung ebenfalls Türen, die bisher verschlossen waren. An mehreren Förderschulformen soll neben dem Hauptschulabschluss künftig auch der Mittlere Bildungsabschluss erworben werden können. Bildungsbiografien sollen dadurch durchlässiger werden, die Chancen auf Ausbildung, Beruf und weiterführende schulische Qualifikationen nachhaltig steigen. Streichert-Clivot fasste den Anspruch so zusammen: „So entstehen Bildungswege, die nicht bremsen, sondern ermöglichen – und Schülerinnen und Schülern echte Perspektiven für ihren weiteren Lebensweg eröffnen.“
Wie die Verordnung in der Praxis aufgenommen wird, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen. Mit der externen Anhörung sind nun Schulträger, Verbände und weitere Beteiligte am Zug, ihre Einschätzungen einzubringen, bevor das Regelwerk endgültig in Kraft treten kann.



















