
Die Europäische Kommission geht mit neuer Entschlossenheit gegen mangelnden Jugendschutz auf großen Online-Plattformen vor – und Deutschland spielt dabei eine tragende Rolle. Gegen die bei jungen Nutzerinnen und Nutzern populäre App Snapchat wurde ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act eröffnet, gleichzeitig veröffentlichte Brüssel vorläufige Feststellungen gegen gleich vier Pornografie-Plattformen. Die Bundesnetzagentur, in der der deutsche Digital Services Coordinator angesiedelt ist, sieht darin einen Beleg für die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beim Schutz von Minderjährigen im Netz.
„Wir freuen uns, dass wir aus Deutschland einen so wichtigen Beitrag leisten können“, sagte Johannes Heidelberger, Leiter des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur. Die enge Kooperation mit europäischen und nationalen Behörden, insbesondere mit den Landesmedienanstalten und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, verleihe der Durchsetzung des DSA „spürbaren Schwung“. Gemeinsam werde sichergestellt, dass Plattformen die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich einhalten.
Im Fall von Snapchat richten sich die Ermittlungen unter anderem gegen unzureichende Altersüberprüfungen und ein Plattformdesign, das es ermöglicht, Minderjährige zur sexuellen Ausbeutung oder für kriminelle Zwecke zu kontaktieren. Auch die Verbreitung illegaler Inhalte steht im Fokus, darunter der Verkauf von Drogen und Vapes an Kinder und Jugendliche. Vorbereitet wurde das Verfahren vom niederländischen Digital Services Coordinator, unterstützt durch Hinweise und Informationen aus mehreren Mitgliedstaaten.
Parallel dazu hat die Kommission in bereits laufenden Verfahren gegen die Pornografie-Plattformen PornHub, Stripchat, XNXX und XVideos vorläufige Ergebnisse vorgelegt. Der zentrale Vorwurf: Keine der vier Plattformen hat nach Einschätzung der Kommission ausreichende Maßnahmen ergriffen, um Minderjährigen den Zugang wirksam zu verwehren. Eine funktionierende Altersverifizierung fehle weitgehend, was einen Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften des DSA darstelle. Abschließende Entscheidungen stehen in sämtlichen Verfahren noch aus.
Die deutschen Landesmedienanstalten haben nach Angaben der Bundesnetzagentur mit zahlreichen Hinweisen und Informationen entscheidend zu den Ermittlungen beigetragen. Der Digital Services Coordinator fungiert dabei als Schnittstelle zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission. Er holt Informationen von Behörden und weiteren Beteiligten ein und speist sie in die europäischen Verfahren ein.
Als Orientierungsrahmen für ihre Ermittlungen dienten der Kommission die im Sommer 2025 veröffentlichten Leitlinien zum Schutz Minderjähriger. Diese konkretisieren die gesetzlichen Regeln des DSA mit dem Ziel, die Online-Sicherheit für Kinder und Jugendliche messbar zu erhöhen. Die Leitlinien definieren unter anderem, welche Maßnahmen Plattformen ergreifen müssen, um junge Nutzerinnen und Nutzer vor schädlichen Inhalten und Kontaktaufnahmen zu schützen.
Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Neben der Kontrolle von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen dient er als Beschwerdestelle für Nutzerinnen und Nutzer, zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie sogenannte Trusted Flagger und prüft Anträge von Forschenden auf Datenzugang. In der täglichen Arbeit kooperiert die Stelle eng mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, den Landesmedienanstalten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Digital Services Coordinators der übrigen EU-Mitgliedstaaten. Die aktuellen Verfahren zeigen, dass dieses Netzwerk zunehmend Wirkung entfaltet – und dass der Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum kein Lippenbekenntnis bleibt, sondern mit konkreten regulatorischen Konsequenzen unterlegt wird.




















