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Rund 60 Gigawatt steuerbare Stromerzeugungskapazität in Deutschland sind an eine Nutzwärmeauskopplung gekoppelt – das entspricht etwa zwei Dritteln aller steuerbaren Anlagen im Land. Doch genau dieser Kraftwerkspark altert rapide, und Investitionsentscheidungen in Milliardenhöhe stehen an. Eine neue Studie im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kommt nun zu einem klaren Befund: Der geplante Kapazitätsmechanismus der Bundesregierung allein reicht nicht aus, um die Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu sichern.

Das Beratungsunternehmen Frontier Economics hat im Auftrag des BDEW untersucht, wie sich KWK-Anlagen in einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt integrieren lassen und welche regulatorischen Stellschrauben dafür nötig wären. Im Kern geht es um die Frage, ob ein solcher Mechanismus die bisherige Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ersetzen kann. Die Antwort der Modellierer fällt eindeutig aus: Nein. Die Erlöse, die KWK-Betreiber aus einem Kapazitätsmarkt erzielen würden, können die heutigen KWKG-Zahlungen unter den aktuellen Marktbedingungen nicht vollständig kompensieren – zumal gleichzeitig die Strommarkterlöse sinken. Je nach Anlagentyp drohen über die gesamte Laufzeit deutlich geringere Gesamteinnahmen.

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Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, formuliert die Konsequenz unmissverständlich: „Investoren brauchen einen langfristigen Planungshorizont. Sie müssen jetzt wissen, wie das künftige regulatorische Umfeld von KWK-Anlagen beschaffen ist. Aufgrund der Überalterung vieler Anlagen stehen Entscheidungen für erhebliche Ersatz-Investitionen an. Ziel muss ein Investitionsrahmen für moderne KWK-Anlagen sein, der Überförderung ausschließt.“ Damit macht der Verband deutlich, dass es nicht um ein Mehr an Subventionen geht, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen, die sowohl Investitionen ermöglichen als auch Mitnahmeeffekte verhindern.

Ein weiteres Ergebnis der Studie betrifft die Emissionsregulierung. Jährliche Gesamtemissionsgrenzwerte für die Teilnahme am Kapazitätsmarkt sowie die vollständige Anrechnung stromseitiger Emissionen nach den Vorgaben der europäischen Energieregulierungsbehörde ACER würden vor allem gasbasierte KWK-Anlagen mit hohem Wärmeanteil erheblich einschränken. Gerade diese Anlagen aber bilden das Rückgrat vieler kommunaler Fernwärmenetze. Ohne eine differenzierte Betrachtung der Wärmeseite könnten wichtige Versorgungsstrukturen ins Wanken geraten.

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Als zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Integration benennt die Untersuchung flexible Sekundärmärkte. Dort müssten erworbene Kapazitätsverpflichtungen zwischen Marktteilnehmern übertragbar sein, damit sich wärmebedingte Einsatzbeschränkungen von KWK-Anlagen mit den Lieferpflichten im Kapazitätsmarkt vereinbaren lassen. Ohne dieses Instrument droht ein struktureller Nachteil für Betreiber, die neben Strom eben auch Wärme liefern müssen.

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Das Fazit der Analyse mündet in einer politischen Forderung: Die Bundesregierung müsse das KWKG zügig verlängern, um Betreibern hocheffizienter Strom- und Wärmenetzsysteme die nötige Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig sei eine enge Verzahnung der KWK-Evaluierung mit der operativen Einführung des Kapazitätsmarktes unerlässlich. Nur wenn beide Instrumente aufeinander abgestimmt werden, lassen sich Investitionssicherheit und Klimaschutz gleichermaßen gewährleisten – ohne dass es zu einer doppelten Förderung kommt. Für die Energiewirtschaft tickt die Uhr: Viele der bestehenden Anlagen nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer, und jede Verzögerung bei den Rahmenbedingungen verschiebt dringend benötigte Modernisierungsentscheidungen weiter nach hinten.

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