Fußball-EM 2024: Landesregierung lockert für die Übertragung von Fußballspielen die Lärmschutzverordnung für die Außengastronomie
Fußball verbindet. Deshalb hat die saarländische Landesregierung für die Spieltage der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli 2024 eine Sonderregelung für die Außengastronomie auf den Weg gebracht.
Gaststätten und Biergärten dürfen an diesen Tagen ihre Außengastronomie mit Fernsehübertragung bis 24 Uhr bewirten. Das dafür zuständige Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat zu diesem Zweck die Lärmschutzverordnung für die Dauer der EM geändert.
„Spätestens seit 2006 wissen wir, dass Sportgroßveranstaltungen einen breiten Anklang in der Bevölkerung finden und dass die Saarländerinnen und Saarländer diese besonders gerne gemeinsam als Fest begehen“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Wie schon bei den vorangegangenen Fußball-WMs und -EMs stellen wir daher sicher, dass dieses verbindende Sportereignis auch weitestgehend uneingeschränkt stattfinden kann.“
Die Außengastronomie darf bis zum Ende des gezeigten Spiels geöffnet bleiben, auch wenn dieses über Mitternacht hinausgeht. Die Schallemissionswerte wurden ebenfalls angepasst, sodass diese in der Regel von den Gastwirten eingehalten werden können.
Die Verordnung ist zeitlich auf die Dauer der Fußball-Europameisterschaft 2024 begrenzt. Sie gilt nur an den Tagen, an denen ein EM-Spiel ausgetragen und für jene Außengastronomie, in der das jeweilige Spiel tatsächlich übertragen wird. An allen anderen Tagen gelten die regulären lokalen Außenausschankregelungen.
Die Verordnung bietet Gastronomen Rechtssicherheit. Gleichzeitig trägt sie durch ihre Begrenzung allein auf die EM-Spiele dem berechtigten Anliegen der Anwohner nach Lärmschutz Rechnung. Großveranstaltungen, wie etwa Public Viewings, sind von dieser Verordnung ausgenommen.