Symbolbild
Anzeige

Samstagnacht, gegen 00:50 Uhr, wurden Beamte der Polizeiinspektion Sulzbach/Saar auf einen möglichen Gaststättenbetrieb aufmerksam. In der Vergangenheit wurde hier bereits schon einmal ein Verstoß gegen die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgestellt, indem die Gaststätte geöffnet war und verbotswidrig betrieben wurde. 

Auch heute ergaben sich Anhaltspunkte, dass hier erneut und unzulässig das Gaststättengewerbe ausgeübt wurde. Den Beamten gelang es jedenfalls, den Gaststätteninhaber zum Öffnen des Gastraumes zu bewegen und eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass in der Gaststätte geraucht wurde und zudem eine Vielzahl von leeren Bierflaschen herumstanden. Der Inhaber gab zunächst an, sich nur mit einem Bekannten in der Gaststätte aufzuhalten, wobei diese Person auch angetroffen wurde. Letztlich konnten im Zuge der Kontrolle jedoch fünf weitere Personen angetroffen werden, welche sich in einem Hinterhof der Gaststätte zu verstecken versuchten.

Alle sieben Personen stammen aus sieben unterschiedlichen Haushalten, Verwandtschaftsverhältnisse bestehen nicht. Festzuhalten ist, dass beim “Verstecken” Mindestabstände durch diese fünf Personen unterschritten wurden (“dicht an dicht”) und dass generell keine der sieben festgestellten Personen eine Mund- und Nasenbedeckung trug. Zudem wurden alkoholische Getränke konsumiert. Die Anwesenden wurden als Betroffene belehrt und ihnen wurde die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens erklärt. Jeden der Gäste erwartet nun ein Bußgeld im bis zu dreistelligen Bereich, den Inhaber gar ein Bußgeld im vierstelligen Bereich.

Anzeige
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein