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Weniger Abschiebungen im Saarland – und der Innenminister verweist auf Karlsruhe. Doch die FDP Saar lässt diese Begründung nicht gelten. Zwar sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geltendes Recht, kritisiert die Partei, doch Reinhold Jost (SPD) mache es sich mit dem Verweis darauf zu leicht.

Konkret geht es um eine Entscheidung, die das Betreten von Unterkunftszimmern ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss einschränkt. Für Landeschefin Angelika Hießerich-Peter ist das kein Ärgernis, sondern eine Selbstverständlichkeit. „Das Urteil aus Karlsruhe ist geltendes Recht, und das ist gut so“, stellt sie klar. Der Schutz der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes gelte eben auch in einer Gemeinschaftsunterkunft. Ein Rechtsstaat, der sich nicht an die eigenen Grundrechte halte, produziere „keine Freiheit, sondern Willkür“.

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Ihr eigentlicher Vorwurf zielt jedoch auf das Zeitfenster. Seit November 2025 sei das Urteil bekannt, rechnet Hießerich-Peter vor. Der Landesregierung hätten damit acht Monate zur Verfügung gestanden, um ihre Verwaltungspraxis an die neue Rechtslage anzupassen. „Passiert ist nichts“, so ihr nüchternes Urteil.

Als Gegenbeispiel führt die FDP Nordrhein-Westfalen ins Feld. Dort habe man bereits im April 2026 einen Leitfaden zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungen vorgelegt – eine unmittelbare Antwort auf die geänderte Rechtsprechung. Aus dem Saarland sei Vergleichbares nicht bekannt. „Andere Länder zeigen, dass man auf ein Urteil planvoll reagieren kann. Jost liefert dagegen nur Ausreden“, sagt die Landesvorsitzende.

Um es besser zu machen, legt die FDP Saar einen ganzen Katalog an Forderungen vor. Im Zentrum steht ein verbindlicher Handlungsleitfaden für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Lebach, der regelt, wie Anträge auf einen Durchsuchungsbeschluss rechtssicher gestellt werden können. Bislang fehle sogar ein fester „kurzer Dienstweg“ zwischen der Behörde und den zuständigen Amtsgerichten. Mit mangelnder Erreichbarkeit und einem „Zuständigkeits-Pingpong“ müsse Schluss sein.

Dazu brauche es ausreichend Personal für die Behörde, denn die neue Rechtslage bedeute zwar mehr Aufwand, habe die Durchsuchung aber keineswegs abgeschafft. Auch die Digitalisierung der Antragsverfahren mahnt die Partei an, damit Asylverfahren schneller laufen und Ablehnungen zügig vollzogen werden können. Offen bleibe zudem die Frage, in wie vielen Fällen eine Abschiebung tatsächlich an einem fehlenden oder verspäteten Beschluss gescheitert sei – das solle die Regierung öffentlich darlegen. Ergänzend fordert die FDP eine Bundesratsinitiative des Saarlandes für eine verfassungskonforme, aber praxistaugliche Neufassung des Aufenthaltsgesetzes.

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Für Hießerich-Peter ist die Sache am Ende eine Frage der Ehrlichkeit. Liberale Politik verteidige die Unabhängigkeit der Gerichte ebenso entschieden wie die Pflicht des Staates, rechtskräftige Entscheidungen durchzusetzen. Beides gegeneinander auszuspielen, sei unaufrichtig. „Die Landesregierung muss zeigen, dass sie beides kann – Grundrechte achten und den Vollzug organisieren. Bislang sehen wir nur Ausreden für Nichtstun.“

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