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Die Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht vor einer entscheidenden Etappe in Deutschland. Am 27. März 2026 befasst sich der Bundesrat mit der Umsetzung des europäischen Regelwerks – und mit der Frage, ob ein sogenanntes „Stop-the-clock-Verfahren“ den Prozess verzögern soll. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt darauf, die in der Richtlinie verankerte Erweiterte Herstellerverantwortung ohne Abstriche in nationales Recht zu überführen.

Im Kern geht es um die Finanzierung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserbehandlung, die Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände und Mikroplastik aus dem Wasser filtern soll. Bislang tragen die Kosten dafür vor allem Kommunen und damit letztlich die Gebührenzahler. Die EU-Richtlinie dreht dieses Prinzip um: Künftig sollen Hersteller, deren Produkte die Gewässer belasten, an den Reinigungskosten beteiligt werden. Für den BDEW ist das eine überfällige Anwendung des Verursacherprinzips.

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BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand formulierte die Position seines Verbandes unmissverständlich: „Die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie ist ein umweltökonomischer Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa. Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung in deutsches Recht an – ohne nationale Sonderwege.“ Die Erweiterte Herstellerverantwortung beteilige erstmals Hersteller an den Kosten der vierten Reinigungsstufe und verhindere damit, dass weiterhin eine faktische „Lizenz zur Verschmutzung der Gewässer“ fortbestehe.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hatte zuvor empfohlen, das „Stop-the-clock-Verfahren“ anzuwenden – ein Mechanismus, der die Umsetzungsfristen faktisch anhält und den Prozess verlangsamen könnte. Aus Sicht des BDEW wäre das ein falsches Signal. Weyand verwies darauf, dass die Richtlinie durchaus Spielräume biete, um die Umsetzung pragmatisch zu gestalten. Ein risikobasierter Ansatz und eine gestufte Einführung bis 2045 begrenzten die Kosten und schafften Planungssicherheit für alle Beteiligten.

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Besonders deutlich wurde Weyand in Richtung jener Industrieakteure, die sich gegen die neue Kostenverteilung wehren. „Was wir jetzt brauchen, ist ein Umschalten von einer Verweigerungshaltung durch Klageverfahren hin zu konstruktiver Mitarbeit“, sagte er. Die Richtlinie sei beschlossen, nun sei die Zeit für Dialog und gemeinsame Verantwortung gekommen.

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Die Debatte im Bundesrat dürfte damit weit über eine technische Frage der Abwasserbehandlung hinausgehen. Sie berührt das grundsätzliche Verhältnis zwischen Umweltkosten und wirtschaftlicher Verantwortung – und die Frage, wie konsequent Deutschland europäisches Umweltrecht umsetzt, wenn es konkret wird.

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