Weniger Papierkram für kurze Geschäftsreisen ins Nachbarland – darauf dürfen saarländische Unternehmen nach einer vorläufigen Einigung zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament hoffen. Die Reform der EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme sieht vor, dass Geschäftsreisen und kurze Tätigkeiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen künftig keine vorherige A1-Bescheinigung mehr erfordern. Der Gewerbe- und Unternehmerverband des Saarlandes (GVS) begrüßt den Kompromiss, meldet aber zugleich deutliche Kritik an einer zentralen Ausnahme an.
Für Selbständige und kleine Betriebe im Saarland gehört der Sprung über die Grenze nach Frankreich oder Luxemburg zum Tagesgeschäft. Ein Kundentermin in Metz, ein Serviceeinsatz in Luxemburg-Stadt, eine Reparatur wenige Kilometer jenseits der Grenze – bislang musste dafür jedes Mal eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Dieses Verfahren dokumentiert, welchem nationalen Sozialversicherungssystem ein Beschäftigter bei grenzüberschreitender Tätigkeit unterliegt. Was als Schutzinstrument gedacht ist, wurde für viele Kleinunternehmer zur bürokratischen Dauerschleife.
GVS-Präsident Timo Lehberger ordnet die Einigung entsprechend ein: „Wer für einen kurzen Auftrag über die Grenze fährt, braucht kein neues Bürokratiepaket, sondern ein unkompliziertes Verfahren.“ Gleichzeitig verweist er darauf, dass die Verhandlungen auf europäischer Ebene fast zehn Jahre gedauert haben. Aus Sicht des Verbands zeigt das einmal mehr, wie schwer sich die EU mit praktischen Entlastungen für kleine Unternehmen tue.
Erheblichen Widerspruch löst beim GVS die geplante Sonderbehandlung des Bausektors aus. Der Kompromiss sieht vor, dass die neue Drei-Tage-Regelung ausgerechnet für Baubetriebe nicht gelten soll. Dabei sind es gerade inhabergeführte Handwerksbetriebe, Ausbaufirmen sowie Garten- und Landschaftsbauer, die in der Großregion regelmäßig kurzfristig bei Kunden im Nachbarland arbeiten. Lehberger fordert eine differenziertere Betrachtung: „Ein dreitägiger Einsatz eines saarländischen Handwerksbetriebs bei einem Kunden in Frankreich oder Luxemburg ist etwas anderes als eine langfristige Entsendung auf eine große Baustelle. Diese Differenzierung muss sich auch im Verfahren wiederfinden.“
Der Verband drängt deshalb darauf, den Bausektor nicht pauschal von der Erleichterung auszuschließen. Stattdessen müsse die Regelung so ausgestaltet werden, dass sie kurze, klar abgrenzbare Einsätze auch im baunahen Bereich erfasst. Der GVS setzt nun auf eine zügige formale Bestätigung der Reform durch die europäischen Institutionen – und darauf, dass im weiteren Verfahren noch Korrekturen möglich sind.
Für die saarländische Wirtschaft hat die Neuregelung eine besondere Dimension. Als Grenzregion mit direkter Nachbarschaft zu zwei EU-Staaten ist das Saarland stärker als die meisten anderen Bundesländer auf reibungslose grenzüberschreitende Abläufe angewiesen. Jede bürokratische Hürde, die bei einem kurzen Einsatz jenseits der Grenze entfällt, wirkt sich unmittelbar auf den Alltag hunderter Betriebe aus. Ob die Reform am Ende auch den Bauhandwerkern zugutekommt, bleibt vorerst offen – der Druck aus dem Saarland ist jedenfalls formuliert.























