Anzeige

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Saarpfalz-Kreis macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines MindestKurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat.

Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 180 gastgewerbliche Betriebe im SaarpfalzKreis Kurzarbeit an – das sind 75 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 880. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG-Region Saar. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Saarpfalz-Kreis dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Baumeister.

Anzeige

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Mark Baumeister. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen im April vergangenen Jahres im ganzen Saarland 1.291 Betriebe des Gastgewerbes in Kurzarbeit – das sind 73 Prozent aller Betriebe der Branche. Die Zahl der Kurzarbeiter im Bundesland erreichte einen Höchststand von 6.410.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein