Die Bundestagswahl steht am 26. September ins Haus. Das bedeutet, dass im Stadtbild bald überall die Vorboten des Urnengangs auftauchen werden: die Wahlplakate. Überall? Das dürfte bald der Eindruck sein, doch stimmt das nicht so ganz. Denn einige Regeln gibt es schon, wie aus einer HOMBURG1-Anfrage an die Stadt hervorgeht. Eine Besonderheit stellt dabei die Innenstadt dar.
Der Schilderwald auf deutschen Straßen ist bereits Legende. Da gibt es alles zu bestaunen, in allen nur erdenklichen Farben. Und alle Jahre wieder kommen mit den Wahlplakaten weitere mehr oder weniger bunte Blickfänge dazu. Die sind zwar nach einigen Wochen wieder verschwunden, dennoch kommt man als Bürger für kurze Zeit nicht an ihnen vorbei. So vereinzelt auch wieder in diesen Tagen, denn seit 1. August darf für die Bundestagswahl in rund zwei Monaten plakatiert werden.
Tatsächlich gibt es jedoch einige Orte in Homburg, die nicht nur in diesem Jahr frei von Wahlwerbung bleiben werden, wie die Stadt auf HOMBURG1-Anfrage mitteilt. Dort darf von den Parteien grundsätzlich nicht plakatiert werden. Das gilt vor allem für das Zentrum, wo die Saarbrücker Straße im Bereich der Altstadt, der Historische Marktplatz sowie die Talstraße von Gerberstraße bis Eisenbahnstraße nicht mit Slogans oder Kandidatenfotos bestückt werden dürfen. Selbiges gilt für die Fußgängerbereiche in der Innenstadt und die Außenanlage des Forums.
Überall im sonstigen Stadtgebiet ist eine Plakatierung möglich – doch auch da darf nicht einfach wild drauf los geklebt und befestigt werden. Das gilt sowohl für kleinere Plakate der Größe A0 als auch für die Großflächenwerbung, die sogenannten „Wesselmänner“. Entscheidend ist dabei eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs.
So müssen beispielsweise die Sichtwinkel an Straßenkreuzungen und Einmündungen frei bleiben. Diesbezüglich ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten. Zu Grundstücksein- und ausfahrten muss 5 Meter Platz bleiben. Während also in der Horizontalen an bestimmten Stellen Abstand gehalten muss, gilt dies bei Geh- und Radwegen auch in der Vertikalen. Dort muss mindestens 2,25 Meter Raum zwischen Plakatunterkante und Boden bleiben. Generell untersagt ist die Plakatierung an Bäumen, Brückengeländern, Ampeln, Verkehrszeichen, Kreiseln und Mittelinseln.
Wahlwerbung ist nicht gleich Wahlwerbung. Während sich die Parteien bei der „kleinen“ Werbung der Größe A0 ansonsten unbegrenzt austoben dürfen, ist bei den Großflächenplakaten eine vorherige Beantragung bei der Stadt erforderlich. Dabei muss unter anderem auch darauf geachtet werden, dass durch die Verankerung keine Schäden an Versorgungsleitungen entstehen.
Doch was passiert eigentlich, wenn eine Partei sich nicht an diese Regeln hält? Dann kommt es auf den jeweiligen Fall an. Besteht eine unmittelbare Gefährdung des Straßenverkehrs, wird das Ordnungsamt tätig und entfernt das entsprechende Plakat. Ansonsten wird die jeweilige Partei zur Entfernung der Werbung aufgefordert.
Laut Stadt in den letzten Jahre keine absolute Seltenheit, jedoch auch kein Massenphänomen. „Es mussten immer einmal wieder Aufforderungen erfolgen, es gab aber keine gravierenden Probleme“, teilt man HOMBURG1 mit. Ob das auch 2021 bleibt? Ein echtes Urteil wird man erst eine Woche nach der Wahl fällen können, denn dann müssen alle Parteien ihre Plakate abgehängt haben. Wenn alles ordnungsgemäß abläuft, nehmen ab dann wieder nur noch die zahlreichen Verkehrsschilder die Aufmerksamkeit der Bürger in Anspruch.