Archivbild - Rüdiger Schneidewind - Foto: Rosemarie Kappler
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Von Zufall kann da wohl keine Rede sein, dass der Stadtrat am Donnerstag auf einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD im nichtöffentlichen Sitzungsteil Informationen zum Sachstand der Schadenersatzansprüche forderte um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Auslöser dafür war das bereits am 7. Mai vom Oberlandesgericht Düsseldorf gefällte Urteil in der „Detektivaffäre“. Die vom suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind 2015 beauftragte Düsseldorfer Detektei verlangte von der Stadt Homburg noch eine Restzahlung von 69.000 Euro, nachdem Schneidewind bereits am Stadtrat vorbei 259.000 Euro überwiesen hatte. Die Stadtverwaltung hatte die Restforderung verweigert, verlangte umgekehrt sogar 195.000 Euro zurück, weil sie die Gesamtforderung von 328.000 Euro schlicht als überzogen wertete. Dem folgte im letzten Jahr das Landgericht Düsseldorf in Teilen. Seinem Urteil nach brauchte die Stadt Homburg die Restforderung nicht zu zahlen.

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Statt der eingeklagten Rückforderung von 195.000 Euro wurden der Kreisstadt aber lediglich 18.000 Euro zugestanden. Sowohl die Detektei wie auch die Stadt Homburg legten Berufung beim Oberlandesgericht ein, das nun sein Urteil gefällt hat. Auf Anfrage teilt die Pressestelle der Stadt Homburg folgendes mit: „Finanziell stellt sich das Ganze nunmehr so dar: Die Stadt braucht die Restsumme in Höhe von rund 69.000 Euro nicht an die Detektei zu zahlen.

Statt der zunächst entschiedenen Rückzahlung von etwa 18.000 Euro bekommt die Stadt nun etwa 24.000 Euro zurück. Somit erhält die Detektei nicht die insgesamt geforderten rund 328.000 Euro. Von den bisher gezahlten 259.000 Euro bekommen wir noch gut 24.000 Euro zurück, so dass insgesamt Kosten für die Detektei von rund 235.000 Euro entstanden sind, wenn es dabei bleibt.”

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Dieses Ergebnis hat nun entsprechend Auswirkungen auf die Höhe der Schadensersatzforderungen gegen Schneidewind, über die der Stadtrat zu diskutieren hat. Weiterer Bericht folgt. (rk)

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