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Die Länder gehen auf Konfrontationskurs zur Berliner Gesundheitspolitik: In seiner Sitzung am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat das geplante Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in einer umfangreichen Stellungnahme scharf zerpflückt. Die Botschaft der Länderkammer an die Bundesregierung fällt unmissverständlich aus: Der Entwurf verteile die Lasten einseitig zu Ungunsten von Versicherten, Krankenhäusern und Pharmaindustrie.

Im Zentrum der Kritik steht ein altbekannter Streitpunkt: die Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen. Es könne nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein, gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Beitragsmitteln zu schultern, heißt es aus der Länderkammer. Während Versicherte, Leistungserbringer, Kassen und Pharmaunternehmen erneut zur Kasse gebeten würden, blieben diese strukturellen Kostentreiber unangetastet. Besonders unverständlich erscheint dem Bundesrat, dass der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen ausgerechnet jetzt gekürzt werden soll. Die Forderung: Die Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung müsse der Bund komplett selbst übernehmen.

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Alarmstimmung herrscht zudem mit Blick auf die Krankenhäuser. Der Bundesrat warnt vor einer akuten Insolvenzwelle, sollten die Sparpläne unverändert durchgehen. Die Kliniken hätten bereits 2026 durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel rund 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beiträge beigetragen. Eine weitere Belastungsschraube, so die Sorge der Länder, könnte für viele Häuser zur existenziellen Bedrohung werden. Parallel fordert die Kammer einen entschlossenen Bürokratieabbau im gesamten Gesundheitssektor.

Auch die Auswirkungen auf Pharmaunternehmen und Apotheken kommen in der Stellungnahme schlecht weg. Ein erhöhter Herstellerabschlag, also der gesetzliche Rabatt der Hersteller auf verschreibungspflichtige Medikamente, nehme der Industrie ihre Planungssicherheit. Und auch der Plan, den Apothekenabschlag von 1,77 Euro auf 2,07 Euro anzuheben, stößt auf Widerstand. Die Apothekerschaft dürfe nicht zusätzlich unter Druck geraten, mahnen die Länder.

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Besonders sensibel reagiert der Bundesrat auf die geplanten Eingriffe in die Familienversicherung. Die Bundesregierung sieht vor, für mitversicherte Partner einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben. Die Länder fordern, dabei familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe gesondert zu betrachten, in denen Ehepartner oft ohne eigenes Einkommen mitarbeiten. Im Blick haben sie zudem die soziale Absicherung von Frauen und ältere Paare, deren Lebensmodell über Jahrzehnte auf einem Alleinverdiener beruhte. Hier seien großzügige Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze nötig, um Härten abzufedern.

Darüber hinaus listet die Länderkammer eine ganze Reihe konkreter Änderungswünsche auf. Gestrichen werden sollen unter anderem der Facharztvorbehalt in der Kieferchirurgie sowie Doppelregelungen zu Krankentransporten, die bereits Teil der Notfallreform sind. Die Kinder- und Jugendmedizin solle entbudgetiert werden.

Die Bundesregierung will mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen. Vorgesehen sind unter anderem das Aus für Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen, eine Deckelung der jährlichen Vergütungsanstiege an der Bruttolohnentwicklung sowie Obergrenzen bei Verwaltungskosten und Vorstandsgehältern. Zuzahlungen sollen einmalig um 50 Prozent steigen, die monatliche Bemessungsgrenze um 300 Euro. Kosten für homöopathische Mittel würden gestrichen.

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Wie es weitergeht, ist im Gesetzgebungsverfahren klar geregelt: Zunächst kann sich die Bundesregierung zur Länder-Stellungnahme äußern, anschließend übernimmt der Bundestag. Verabschiedet das Parlament das Gesetz, landet es erneut beim Bundesrat – der dann entscheidet, ob er den Vermittlungsausschuss anruft oder den Weg freimacht.

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