Wenn ein Annäherungsverbot auf dem Papier steht, aber niemand seine Einhaltung in Echtzeit überwachen kann, bleibt der Schutz für betroffene Frauen oft fragil. Genau an dieser Stelle setzt eine Entscheidung an, die der Bundesrat nun gefällt hat: Gerichte sollen mutmaßliche Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die CDU-Landtagsfraktion im Saarland sieht darin einen überfälligen Schritt.
Anja Wagner-Scheid, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, begrüßte den Beschluss am 12. Juni 2026 ausdrücklich. Die Fußfessel sei ein wirksames Instrument, um Annäherungsverbote tatsächlich durchsetzbar zu machen und Betroffene frühzeitig zu warnen, sobald sich ein potenzieller Täter nähert. „Schutz darf nicht erst greifen, wenn es zu spät ist“, betonte sie.
Die Politikerin stellte klar, dass häusliche Gewalt längst nicht mehr als private Angelegenheit abgetan werden dürfe. Sie sei vielmehr ein gravierendes Sicherheitsproblem, dem der Staat mit klarer Haltung begegnen müsse. Schutzanordnungen ohne wirksame Kontrolle liefen ins Leere – eine Lücke, die mit der technischen Überwachung nun geschlossen werden könne.
Als Referenz verweist Wagner-Scheid auf Spanien, wo elektronische Schutzmaßnahmen bereits seit Jahren etabliert sind. Dort habe sich gezeigt, dass technische Lösungen Betroffene wirksamer absichern und Täter konsequenter im Blick behalten können. Damit das auch hierzulande gelingt, brauche es allerdings eingespielte Abläufe zwischen Gerichten, Polizei, Frauenhäusern, Beratungsstellen und Opferschutzeinrichtungen. Ohne diese Verzahnung bleibe selbst die beste Technik wirkungslos.
Gleichzeitig warnt die CDU-Politikerin davor, die neue Regelung als alleinige Antwort auf ein vielschichtiges Problem zu betrachten. Die Fußfessel ersetze weder Präventionsarbeit noch den dringend nötigen Ausbau von Beratungsangeboten, Frauenhausplätzen und Opferschutzstrukturen. Wirksamer Schutz vor häuslicher Gewalt entstehe nur dann, wenn Betroffene begleitet, Täter kontrolliert und die zuständigen Strukturen finanziell wie personell gestärkt würden.
An die saarländische Landesregierung richtet Wagner-Scheid eine deutliche Erwartung: Die neuen Möglichkeiten müssten in der Praxis auch konsequent ausgeschöpft werden. Daran werde sich die Politik vor Ort messen lassen müssen. Der Beschluss des Bundesrates sei ein wichtiger Fortschritt – ein Endpunkt allerdings sei er nicht.




















