Der Online-Marktplatz eBay steht im Visier der deutschen Digitalaufsicht. Der Digital Services Coordinator (DSC), angesiedelt bei der Bundesnetzagentur, wirft dem Unternehmen mehrere Verstöße gegen das europäische Gesetz über digitale Dienste vor, den sogenannten Digital Services Act (DSA). eBay wurde offiziell aufgefordert, die beanstandeten Punkte auszuräumen und dazu Position zu beziehen. Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht gefallen.
„eBay kann nun zu den Verstößen Stellung nehmen und die Verstöße beheben. Wenn das Unternehmen unserer Anordnung nicht folgt, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen“, erklärt Johannes Heidelberger, der den DSC leitet. Für ihn geht es dabei um mehr als um formale Vorgaben. Nutzerinnen und Nutzer müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte auch im digitalen Raum geschützt seien. Genau daran messe man das Verhalten von eBay.
Der Fall nahm Anfang Januar 2026 seinen Anfang, als die Behörde ein förmliches Verfahren einleitete. Ausschlaggebend waren Beschwerden von Nutzern sowie eigene Recherchen der Aufsicht. Zusätzliches Material lieferte die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF, deren Erkenntnisse über den französischen DSC Arcom an die deutschen Kollegen weitergereicht wurden. Nach Auswertung der Antworten des Konzerns kristallisierten sich drei zentrale Kritikpunkte heraus.
Erstens hakt es beim Melde- und Abhilfeverfahren. Der DSA verpflichtet Plattformen, ein leicht auffindbares und benutzerfreundliches System bereitzustellen, über das mutmaßlich rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Gerade in der Desktop-Variante von eBay sei dieser Weg nach Einschätzung der Behörde weder gut zugänglich noch nutzerfreundlich gestaltet. Zweitens sieht der DSC Defizite bei der Begründung von Maßnahmen: Wer ein gesperrtes Konto oder gelöschte Inhalte hinnehmen muss, hat Anspruch auf klare, verständliche und präzise Erklärungen. Nur so lassen sich Entscheidungen nachvollziehen und Rechte wirksam einfordern.
Der dritte Vorwurf betrifft die Nachverfolgbarkeit von Händlern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch eindeutige Verkäuferangaben und verbindliche Kontaktmöglichkeiten besser vor Betrug geschützt werden. Diese Pflichtinformationen seien bei eBay jedoch nicht einfach und übersichtlich einsehbar, so die Behörde.
Dass ausgerechnet die deutsche Aufsicht federführend ist, hat einen konkreten Grund: eBay unterhält seine wichtigste Niederlassung innerhalb der Europäischen Union in Deutschland. Damit fällt die Durchsetzung des DSA in die Zuständigkeit des hiesigen DSC. Der Konzern gilt als führender Online-Marktplatz im Land, auf dem überwiegend gewerbliche Anbieter ihre Waren und Dienstleistungen präsentieren.
Wie es weitergeht, liegt nun zunächst bei eBay. Das Unternehmen kann Stellung nehmen und nachbessern. Bleiben die beanstandeten Mängel bestehen, kann der DSC verbindliche Maßnahmen anordnen und zur Durchsetzung sogar ein Zwangsgeld verhängen. Der Digital Services Coordinator versteht sich als zentrale Koordinierungsstelle für den DSA in Deutschland, kontrolliert Online-Plattformen, nimmt Nutzerbeschwerden entgegen und arbeitet dabei eng mit europäischen Partnerbehörden sowie nationalen Stellen wie den Landesmedienanstalten und dem Datenschutzbeauftragten zusammen.



















