Wer in Deutschland künftig künstliche Intelligenz entwickelt oder einsetzt, hat einen neuen zentralen Ansprechpartner. Mit dem heutigen Inkrafttreten des sogenannten KI-MIG-Gesetzes rückt die Bundesnetzagentur in den Mittelpunkt der nationalen Umsetzung der europäischen KI-Verordnung. Die Bonner Behörde wird damit zugleich Marktüberwachungsstelle, Anlaufpunkt und Beschwerdestelle für sämtliche Fragen rund um den Einsatz dieser Technologie.

Für Behördenpräsident Klaus Müller markiert die Verordnung einen entscheidenden Schritt. „Die KI-Verordnung ist ein Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa“, betont er. Die Bundesnetzagentur wolle in ihrer neuen Funktion Sicherheit und Grundrechte gleichermaßen schützen wie Innovationen vorantreiben. Man verstehe sich, so Müller, als „Enabler und Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem“ mit dem Ziel, ein vertrauenswürdiges Umfeld für Entwicklung und Nutzung zu schaffen.

Konkret überwacht die Behörde nun die Einhaltung der Regeln bei KI-Systemen in Funkanlagen sowie in besonders sensiblen Feldern. Dazu zählen etwa Anwendungen im Personalmanagement, in kritischer Infrastruktur oder im Bildungsbereich. Ebenso kontrolliert sie in ihren Zuständigkeitsbereichen die vorgeschriebenen Transparenzpflichten und wacht darüber, dass verbotene KI-Praktiken unterbleiben. Ein neu geschaffenes Koordinierungs- und Kompetenzzentrum soll dabei anderen Behörden bei komplizierten Entscheidungen zur Seite stehen und die Zusammenarbeit bündeln.

Neben der Aufsicht steht die Förderung im Fokus. Herzstück ist ein KI-Reallabor, das in einer kontrollierten Umgebung die Entwicklung, das Training und die Validierung neuer Systeme ermöglicht. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren, denn hier werden individuelle Anforderungen geklärt, Risiken erkannt und Lösungen erarbeitet. So lässt sich der Weg zur Marktreife spürbar verkürzen.

Bereits jetzt verfügbar ist der KI-Service Desk, der insbesondere Start-ups und kleineren Firmen niederschwellige Orientierung bietet. Dazu gehört ein Online-Werkzeug, mit dem sich die Risikoklasse eines KI-Systems erstmals einschätzen lässt, ebenso wie aktuelle Praxisleitfäden und Hinweise zum Aufbau eigener KI-Kompetenz.

Damit keine Doppelstrukturen entstehen, setzt Deutschland auf einen hybriden Ansatz. In bereits regulierten Produktbereichen bleiben die etablierten Fachaufsichten zuständig, etwa die Finanzaufsicht BaFin für den Finanzsektor oder die Landesmedienanstalten für den Medienbereich. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Koordination und die Aufsicht in bislang unregulierten Feldern. Auch die Bundesländer können die Behörde im Wege der sogenannten Organleihe hinzuziehen.

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Grundlage all dessen ist die EU-Verordnung 2024/1689, die seit dem 1. August 2024 in Kraft ist und schrittweise angewendet wird. Sie folgt einem risikobasierten Prinzip und richtet sich an alle, die entlang der Wertschöpfungskette mit KI arbeiten. Dabei will die Verordnung Transparenz und Sicherheit stärken, ohne den bürokratischen Aufwand gerade für kleinere Unternehmen unnötig in die Höhe zu treiben.

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