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Mehr Fracht auf die Flüsse, weniger Abgase in der Luft: Mit einem neuen Förderprogramm über 125 Millionen Euro will der Bund die Binnenschifffahrt auf einen klimafreundlichen Kurs bringen. Die entsprechende „Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt“ hat das Bundesministerium für Verkehr am 16. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im Kern geht es darum, den Umstieg auf emissionsfreie und saubere Antriebssysteme finanziell abzusichern und gleichzeitig Güter- und Personenverkehre von der Straße auf die Wasserstraße zu holen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder umreißt die Stoßrichtung deutlich: „Wir wollen mehr Verkehre auf die Wasserstraße verlagern und dabei konsequent auf klimafreundliche Technologien setzen. Deshalb fördern wir sowohl grüne Güterverkehrskorridore als auch innovative Mobilitätsangebote auf dem Wasser.“

Damit senke man Emissionen, entlaste die Straße und stärke zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, so der Minister weiter. Das Programm ruht auf zwei Säulen. Zum einen sollen sogenannte grüne Binnenschifffahrtskorridore entstehen, also Güterverbindungen, auf denen emissionsfreie oder emissionsarme Schiffe unterwegs sind. Gefördert werden hier sowohl die Aus- und Umrüstung der Schiffe selbst als auch der Aufbau der nötigen Lade- und Tankinfrastruktur.

Die zweite Säule zielt auf die Regionen. Projekte, die den öffentlichen Personennahverkehr sowie urbane Wirtschaftsverkehre auf emissionsfreie Binnenschiffe verlagern, können ebenfalls auf Zuschüsse hoffen. Im Blick hat das Ministerium dabei vor allem Ballungsräume und Hafenregionen, wo der Druck auf die Straßen besonders hoch ist.

Gefördert werden Investitionen in saubere Antriebe ebenso wie die Infrastruktur für alternative Energieträger und Kraftstoffe, darunter Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol. Die Zuschüsse fallen großzügig aus: Bis zu 95 Prozent der Kosten kann der Bund übernehmen. Vergeben werden die Mittel über wettbewerbliche Förderaufrufe, von denen der erste in den kommenden Wochen erwartet wird.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und weitere wirtschaftlich tätige Akteure mit Sitz in Deutschland. Die Bewilligung übernimmt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. Wer sich vorab informieren möchte, kann einen begleitenden Online-Workshop nutzen, der für den 13. August 2026 geplant ist; Details zur Anmeldung sollen rechtzeitig folgen.

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Eingebettet ist die Richtlinie in ein größeres Förderportfolio, das aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird, dem zentralen Finanzierungsinstrument des Bundes für Klimaschutz und Energiewende. Finanziert wird sie aus dem Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“, für den in den Jahren 2026 bis 2029 zunächst 400 Millionen Euro bereitstehen. Damit will der Bund einen Beitrag zu den nationalen Klimazielen und zur Umsetzung europäischer Vorgaben für alternative Kraftstoffe leisten.

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