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Konstituierende Sitzung des Wissenschaftlichen Beirates des Krebsregisters: „Breite Basis an Kompetenz – Saarland ist gut aufgestellt“

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Am vergangenen Donnerstag, 14. Januar, hat sich der wissenschaftliche Beirat  zur Unterstützung und Begleitung der Arbeit des klinisch-epidemiologischen Krebsregisters im Saarland zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen.

Die klinische Krebsregistrierung muss bundesweit bis zum 1.1.2018 ein hohes Maß an Kriterien erfüllen. Zum Erreichen dieses Ziels wurde vom Bund eine Übergangsfrist von 2014 bis 2017 eingeräumt. Ministerin Bachmann und die Mitarbeiter des Registers stellten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Beirates den Stand der Umsetzung im Saarland, die weiteren Planungen und den Zeitplan vor. „Wir sind im Saarland gut aufgestellt, weil wir auf das bestehende Krebsregister nahtlos aufbauen können. Wir werden in der Übergangsphase zum Abschluss kommen“ so Ministerin Bachmann bei der Sitzung. „Wir sind uns sicher, dass wir zum einen die Förderkriterien des Spitzenverbandes der Krankenkassen erfüllen können, aber zum anderen vor allem mit qualitativ hochwertigen Daten die onkologische Versorgung unterstützen können. Sei es durch die patientenbezogene Nutzung durch den behandelnden Arzt, zur Zertifizierung der Zentren oder als Grundlage für Qualitätszirkel in unserem Land.“

Am 27. März 2015 ist das neue saarländische Krebsregistergesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Kraft getreten. Dieses setzt das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz des Bundes vom April 2013 im Saarland um. Dem saarländischen Begleit-Beirat gehören neben Vertretern der Kostenträger und der Ärzteschaft,  des Universitätsklinikums, der saarländischen Krebsgesellschaft  eine Reihe weiterer Kooperationspartner an.

Zum Abschluss bedankte sich Ministerin Bachmann bei allen Partnern: „Mit Ihrer Mitarbeit im Beirat ist eine breite Basis an Kompetenz zur Unterstützung des Vorhabens gegeben. Damit können wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Wohl der saarländischen Patientinnen und Patienten leisten.“

 

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