Anzeige

Die Stadt Blieskastel, die in dem Verfahren beteiligt wurde, lehnte dies jedoch ab, ebenso die politischen Gremien. Trotz intensiver Bemühungen und mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen der Stadt Blieskastel war kein Konsens zu erzielen. „Auf der einen Seite wurde gefordert, alles zu tun um das Herrenhaus zu erhalten, auf der anderen Seiten wurden rechtlich gangbare Ansätze hinsichtlich der angedachten Nutzung kategorisch ausgeschlossen“ betont der Landrat. Das sei nicht mehr nachvollziehbar. Es hätte zu einer Lösung kommen können, mit etwas gutem Willen ohnehin und umso eher. Es ging leider zu sehr um vordergründig rechtliche Bedenken, es waren Vorbehalte und Misstrauen zu erkennen.

Anzeige

Deshalb hat der Landrat nach vorheriger Ankündigung das Einvernehmen der Stadt Blieskastel Ende letzten Jahres ersetzt. Maßgebend hierfür war die Überzeugung, dass stichhaltige und belastbare Argumente vorlagen, die der Stadt die Herstellung des Einvernehmens sehr wohl erlaubt hätten, aber auch, um gegenüber dem Bauherrn ein vertrauensbildendes Zeichen zu setzen und um dadurch weiteren zeitlichen Spielraum für Gespräche zu verschaffen. Es nutze niemandem, wenn der Eigentümer gänzlich von der geplanten und auch sinnvollen Belebung des Standorts „Kirchheimer Hof“ Abstand nimmt, das hätte definitiv das Ende für das Ensemble bedeutet, so die Überzeugung des Landrats.

Die Stadt hatte gegen diese Entscheidung des Saarpfalz-Kreises geklagt. Der im Eilverfahren gestellte Antrag der Stadt wurde inzwischen vom Verwaltungsgericht bereits als unzulässig abgelehnt. Diese Kontroverse führte aus Sicht des Kreises leider zu der bekannten öffentlichen Diskussion, in der Sachverhalte nicht richtig voneinander abgegrenzt bzw. nicht richtig zueinander in Bezug gesetzt wurden.

„Es ist nie darum gegangen, Einzelinteresse zu bevorzugen, kommunale Planungskompetenzen zu missachten, oder gar Rechtsgeschichte zu schreiben, ebenso wenig wie es sich bei einer vermittelnden Lösung um einen faulen Kompromiss handeln würde, wie das ebenfalls unterstellt wurde. So etwas zu unterstellen ist schlicht unseriös. Ziel war und ist es, alle Möglichkeiten, rechtliche wie rein kommunikative, auszuschöpfen, um das aus kulturhistorischer Sicht für die Region wichtige Ensemble zu erhalten“ erklärt Gallo. Hierzu war es notwendig, in der Form zweigleisig vorzugehen.

Weiterlesen auf Seite 4

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein