Ein harmloses Urlaubsfoto, ein Bild vom letzten Familienfest – und wenige Klicks später kursiert daraus ein sexualisiertes Motiv, ohne dass die abgebildete Person jemals zugestimmt hätte. Genau diese Vorstellung treibt eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland um. In einer aktuellen Befragung sprechen sich 84 Prozent dafür aus, sogenannte KI-Entkleidungs-Apps weltweit zu verbieten.
Die Anwendungen, um die es geht, verwandeln gewöhnliche Aufnahmen mit minimalem Aufwand in anzügliche oder pornografische Darstellungen. Wissen oder Einverständnis der Betroffenen spielen dabei keine Rolle. Für viele Befragte markiert dieser Eingriff eine klare Grenze, die überschritten wird.
Wie sehr das Thema bereits im Alltag angekommen ist, zeigen weitere Zahlen der repräsentativen Erhebung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.006 Personen ab 16 Jahren durchgeführt hat. Ebenfalls 84 Prozent haben von solchen Programmen schon gehört oder gelesen. Mehr als der Hälfte, konkret 53 Prozent, ist derartiges innerhalb eines Jahres sogar jenseits der Medienberichterstattung begegnet, weitere sechs Prozent sind sich unsicher.
Besonders ausgeprägt ist die Sorge, wenn es um das eigene Umfeld geht. Zwei Drittel der Befragten fürchten, dass Bilder ihrer Kinder oder nahestehender Personen mit einer solchen Technik manipuliert werden könnten. Auch die Angst, selbst zur Zielscheibe zu werden, ist mit 43 Prozent weit verbreitet. Gleichwohl hält knapp ein Viertel die Aufregung um die Programme für übertrieben.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder lässt keinen Zweifel daran, wie ernst er die Lage einschätzt. „KI-Entkleidungs-Apps sind für die Betroffenen kein Spaß. Sie verletzen, verängstigen und können traumatisieren. Diese Apps können den Betroffenen auch erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen, im Beruf oder zum Beispiel im Klassenverbund der Schulen“, sagt er. Seine Forderung ist unmissverständlich: „Solche Entkleidungs-Apps sollten verboten werden, wer sie nutzt, muss zur Verantwortung gezogen werden.“
Damit ein solches Verbot greifen kann, verweist Rohleder auf das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt. Nötig seien eng gesetzte rechtliche Grenzen, schnelle Verfahren, funktionierende Meldewege und eine effiziente Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Unternehmen. Entsprechende Inhalte müssten möglichst rasch entfernt und ihre Weiterverbreitung eingedämmt werden.
Doch mit dem Löschen allein ist es aus Sicht des Verbands nicht getan. „Betroffene brauchen pragmatische Hilfe – von der Entfernung entsprechender Inhalte bis hin zu rechtlicher und psychologischer Beratung“, betont Rohleder. Die telefonisch und online durchgeführte Befragung fand zwischen der zwölften und der 17. Kalenderwoche 2026 statt und gilt als repräsentativ.




















