Die neue Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 19. November 2021 ist am letzten Samstag in Kraft getreten. Dies führt auch im Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg zu einigen Veränderungen.

Für alle Besucher gilt nun die so genannte 2G-Plus-Regelung. Das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind, die zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen müssen. Diese neue Verordnung gilt für Besuche in allen Kliniken und Bereichen des UKS.

Bisher konnten sich Besucher auf einem Portal des UKS zum Testen in Gebäude 18 anmelden. Diese Testtermine sind bereits weitestgehend vergeben und es kommen zusätzlich spontan unangemeldete Testinteressenten.

“Aufgrund dieses aktuell enorm hohen Testaufkommens in unserer zentralen Teststation (Geb.18) bitten wir Besucherinnen und Besucher, auf externe offizielle Testzentren auszuweichen und ein externes offizielles Testzertifikat mitzubringen, da zusätzliche zentrale Tests im UKS momentan nicht leistbar sind.”, heißt es in einer Mitteilung.

Die Testzertifikate gibt es kostenfrei bei jeder offiziellen Teststelle. Eine Übersicht der Teststellen finden Sie hier

“Denken Sie in jedem Fall bitte daran, Ihren Besuch vorher im betreffenden Bereich genehmigen bzw. registrieren zu lassen. Nur mit dieser Voranmeldung und einem negativen Test (Geimpfte und Genesene) ist ein reibungsloser Einlass an den jeweiligen Pforten der Kliniken möglich.

Härtefall-Ausnahmen sind nur bei Besuchen von Schwerstkranken und Eltern kranker Kinder möglich. In diesen Fällen sind auch ungeimpfte Personen mit einem negativen Testzertifikat erlaubt. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem leitenden Arzt oder Ärztin des jeweiligen Bereichs.”

Weitere Informationen:

https://www.uniklinikum-saarland.de/de/aktuelles/info_portal_corona_virus/

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