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Die Bundesnetzagentur hat heute die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2023/2024 bestätigt. „Die Stromversorgung im nächsten Winter ist so sicher wie wir es seit vielen Jahren gewohnt sind“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Herausfordernd für die Systemstabilität ist nicht die sogenannte Dunkelflaute, sondern eine Situation mit hohem Verbrauch im Süden und sehr viel erneuerbarer Erzeugung im Norden. Das zeigt erneut, dass ein rascher Netzausbau für die Energiewende wesentlich ist und die Netzsicherheit erhöht.“

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 22. März 2023 ihre Systemanalyse und den Bedarf an Netzreservekraftwerken zur Bestätigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat einen Gesamtbedarf von 4.616 Megawatt für den kommenden Winter 2023/2024 bestätigt. Der Netzreservebedarf für den kommenden Winter fällt damit zwar niedriger aus als in den vergangenen Jahren. Im Winter 2022/2023 lag er bei 8.264 Megawatt, im Winter 2021/2022 bei 5.670 Megawatt.

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Das ist aber keine Erfolgsmeldung, denn das ist lediglich die Folge des Umstandes, dass bisherige Reservekraftwerke wegen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes aus dem Jahr 2022 in den Markt zurückgekehrt sind und damit rein rechnerisch den Reservebedarf logischerweise verringern. Aus Netzsicht entscheidend ist der prognostizierte Redispatchbedarf in der kritischen Stunde in Höhe von bis zu 19,5 GW. Der wird durch Marktkraftwerke, inländische und ausländische Netzreserve gemeinsam gedeckt.

Der durch inländische Anlagen gedeckte Anteil des Netzreservebedarfs in Höhe von 3.282 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken mit einer installierten Leistung von 3.636 Megawatt bereitgestellt. Die Systemanalysen zeigen zudem, dass wie bereits im Vorjahr ein Teil des Netzreservebedarfs in Höhe von 1.334 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt werden muss (2022: 1.424 Megawatt). Zur Beschaffung dieses Bedarfs werden die Übertragungsnetzbetreiber Kraftwerksbetreiber mit Standorten im Ausland auffordern, bis zum 15. Mai 2023 ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur entsprechende Vertragsverhandlungen.

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Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird jährlich der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum ermittelt. Anfang Mai werden die Übertragungsnetzbetreiber die Systemanalyse für den Zeitraum 2025/2026 bei der Bundesnetzagentur einreichen. Im Anschluss an die Prüfung dieser Systemanalyse wird die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2024 den Netzreservebedarf für diesen Zeitraum veröffentlichen.

Erzeugungsleistung für Netzstabilität

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken.

Der Bericht ist veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/netzreserve.

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