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Unter Federführung des Sozialministeriums hat die Landeregierung am Mittwoch einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der den sogenannten partiellen Zugang für ausländische Fachkräfte in landesrechtlich reglementierten Berufe regeln soll. So soll zukünftig die Prüfung einer Teilzulassung für Berufe gesetzlich verankert werden. Die Landesregierung setzt damit eine EU-Vorschrift um, die zur besseren Mobilität von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union beitragen soll.

Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Quelle: www.saarland.de

„Unterschiedliche Ausbildungsstandards anderer Länder sollen nicht zum Hemmnis für die Berufsausübung werden. Ausländische Fachkräfte sollen keine Benachteiligung erfahren, weil Länder unterschiedliche Ausbildungssysteme haben“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann. Die Teilzulassung wird ermöglichen, dass Menschen nach positiver Prüfung den Teil ihres Berufes im Saarland ausüben können, der genau den landesrechtlichen Vorgaben entspricht. Das Gesetz greift dabei nur bei Berufen, deren Qualifikationsvoraussetzungen klar unterscheidbare Teilbereiche beinhalten.

Gerade in der Grenzregion Saarland spielt die grenzüberschreitende Berufsausübung eine große Rolle. Bis dato wurde die Teilzulassung in landesrechtlich reglementierte Berufe sowohl in den EU-Ländern als auch zwischen den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

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