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Der Ausbau der Windenergie an Land steht vor einer politischen Weichenstellung: Im Bundestag liegt heute ein Gesetzentwurf des Bundesrates auf dem Tisch, der eine zusätzliche Sonderausschreibung von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026 vorsieht. Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist der Vorstoß zwar richtig gedacht, greift in seiner jetzigen Form aber zu kurz.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sieht in der Länderinitiative ein klares Signal in die richtige Richtung. Genehmigte Windkraftprojekte stapeln sich derzeit in erfreulicher Zahl – die Herausforderung besteht darin, sie zügig vom Papier auf das freie Feld zu bringen. Sonderausschreibungen hält Andreae dafür für das passende Werkzeug.

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Doch der Verband plädiert für einen langfristigeren Ansatz. „Statt jedoch einmalig 5.000 MW auszuschreiben, sollten die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen zusätzlichen 12.000 MW für Windenergie an Land in das EEG aufgenommen und gleichmäßig auf die Ausschreibungsrunden von 2026/27 bis 2030 verteilt werden“, erklärt Andreae. Damit ließe sich der bereits sichtbare Aufwärtstrend über mehrere Jahre hinweg stabilisieren, statt ihn durch eine einmalige Spitze auszureizen.

Dieser verteilte Mechanismus würde sowohl Investoren als auch der Branche Planungssicherheit verschaffen. Eine kontinuierliche Marktentwicklung mit verlässlichen Volumina gilt in der Energiewirtschaft seit Jahren als entscheidender Faktor dafür, dass Lieferketten, Genehmigungsbehörden und Projektentwickler aufeinander abgestimmt arbeiten können. Ein einmaliger Großauftrag birgt dagegen die Gefahr von Engpässen.

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Besondere Aufmerksamkeit richtet der BDEW auf die regionale Verteilung des Ausbaus. Die vorgeschlagene Quote von 30 Prozent für Süddeutschland sei ein geeignetes Instrument, um den Wettbewerb fair zu gestalten und die Energiewende in den industriestarken südlichen Bundesländern voranzutreiben. Gerade dort, wo die Stromnachfrage durch energieintensive Unternehmen besonders hoch ist, hinkt der Windkraftausbau seit Jahren hinter dem Norden her.

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Mit der heutigen Bundestagsdebatte rückt damit eine grundsätzliche Frage in den Vordergrund: Reichen punktuelle Sonderausschreibungen, oder braucht es eine strukturell verankerte Ausbauoffensive bis 2030? Für den BDEW ist die Antwort eindeutig – nur eine konsequente Aufnahme der zusätzlichen Mengen ins Erneuerbare-Energien-Gesetz könne die ambitionierten Klimaziele in der Praxis tragfähig absichern.

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