Bild: MIBS

Bauminister Klaus Bouillon hat im Rahmen einer Pressekonferenz auf die positiven Entwicklungen im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung verwiesen. Dabei hob er insbesondere die Bedeutung des Aktionsprogramms „Wohnraumförderung 2018“ und dessen Fortsetzung hervor, das den Grundstein für die Neugestaltung und Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung im Saarland bildete. Darüber hinaus zog er eine positive Bilanz der laufenden Bauinvestitionsoffensive.

Neben der Verbesserung aller Fördersätze, der Ausweitung der Möglichkeiten für den Erhalt von Tilgungszuschüssen in den vorhandenen Programmen und der Erhöhung der Einkommensgrenzen war auch die Schaffung neuer Förderprogramme für spezifische Zielgruppen Teil der Neuaufstellung. Insbesondere erfolgte eine Ausweitung des Einsatzbereichs für die verbesserte Förderung im Mietwohnungsbau auf Grundlage eines Sonderprogramms. Statt nur im Oberzentrum und den Mittelzentren entlang der Siedlungsachsen erster Ordnung kann nun in praktisch allen Gemeinden, in denen Bedarf besteht, gefördert werden.

Um eine weitere Verbesserung der Attraktivität der Förderprogramme zu erreichen und der aktuellen Baukostenentwicklung Rechnung zu tragen, werden zusätzliche Anpassungen vorgenommen, die in nächster Zeit in Kraft treten. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

  • die Anhebung der Fördersätze im Mietwohnungsbau von 1.900 auf 2.300 Euro für Neubaumaßnahmen und für Umbaumaßnahmen von 1.650 auf 2.000 Euro je Quadratmeter neugeschaffener Wohnfläche,
  • die deutliche Anhebung des Fördersatzes im Normalprogramm von bisher 880 Euro auf 1.000 Euro (Neubau) und von bisher 760 Euro auf 850 Euro (Umbau) je Quadratmeter neugeschaffener Wohnfläche,
  • die Anhebung der Förderobergrenze bei der Modernisierung von Mietwohnungen im Normalprogramm von bisher 60.000 auf 70.000 Euro je Wohnung; im Falle der barrierefreien Modernisierung wird der Förderhöchstbetrag von bisher 75.000 Euro je Wohnung auf 85.000 Euro angehoben.

Bauminister Bouillon: „Die Entwicklung der Förderzahlen zeigt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen greifen. Allein in 2020 wurden insgesamt 132 Wohnungen mit einem Gesamtbetrag von rd. 11,4 Mio. Euro gefördert. Zum Vergleich: 2017 waren es lediglich 23 Wohnungen für etwa 1,3 Millionen Euro. Doch wir bringen beispielsweise nicht nur neue Fördermöglichkeiten auf den Weg, sondern arbeiten auch kontinuierlich daran, unsere bestehenden Förderprogramme zu verbessern. Sie werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert und erforderlichenfalls angepasst.“

Zu den neu aufgestellten Förderprogrammen zählt zum Beispiel das 2019 gestartete „Ein Zuhause für junge Familien“, bei dem erstmals Tilgungszuschüsse für eine Familie mit zwei Kindern bis zu 33.000 Euro eingeführt wurden. Im Januar dieses Jahres wurden darüber hinaus zwei weitere Sonderprogramme zur Ergänzung der Förderlandschaft eingerichtet, mit denen die Schaffung von Wohnraum für Studierende und von barrierefreiem Mietwohnraum gefördert werden.

Bauminister Bouillon: „Alles in allem sind wir mit der Sozialen Wohnraumförderung auf einem sehr guten Weg und haben viel erreicht. Dies steht zweifelsfrei fest, wenn man die bisherigen Investitionen in einer Größenordnung von über 34 Millionen sieht. Bis Ende des Jahres 2021 werden damit voraussichtlich knapp 500 Wohneinheiten generiert. Rechnet man die rund 1.500 Wohneinheiten, die wir über das Flüchtlingswohnprogramm für Flüchtlinge und Einheimische geschaffen haben, dazu, reden wir sogar über rund 2.000 Wohneinheiten. Das bedeutet, wir haben rund 70 Millionen Euro zur Schaffung von knapp 2.000 Wohneinheiten investiert.“

Im Zuge der Pressekonferenz legte Bauminister Bouillon allerdings nicht nur die Neuerungen der Sozialen Wohnraumförderung dar, sondern gab auch einen Überblick über den aktuellen Stand der Bauinvestitionsoffensive:

  • 31 geplante große Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen oder befinden sich in der Abrechnung, davon 14 im Hochschulbereich, 5 im Klinik- und 12 im Landesbau. Das Gesamtvolumen der bereits durchgeführten Projekte beläuft sich auf etwa 290 Millionen Euro plus circa 4,5 Millionen Euro für das Einsatz- und Trainingszentrum Göttelborn.
  • Zurzeit gibt es 22 aktive Großbaustellen, in die rund 335 Millionen Euro investiert werden. Hiervon hat ein neues Großprojekt an der Universität mit einem Volumen von rd. 50 Mio. Euro gerade begonnen, ein weiteres steht mit einem Invest von rd. 40 Mio. kurz vor dem Start.
  • Im Bereich Hochschul-, Klinik- und Landesbau sind außerdem 22 weitere Großbaumaßnahmen geplant; hier wird mit einer Summe von 300 Millionen Euro kalkuliert.
  • Eine Bedarfsermittlung hat ergeben, dass für die Zukunft neun neue Bauprojekte mit einem Volumen von 540 Millionen Euro notwendig sind. Dabei sollen 25 Millionen in zwei Maßnahmen des Hochschulbaus, 470 Millionen in vier Maßnahmen des Klinikbaus und 45 Millionen in drei Maßnahmen des Landesbaus fließen.
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