Arbeitskammer des Saarlandes Quelle: www.arbeitskammer.de
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Wenn es um Fragen zu Job, Rente, Krankenkasse oder Steuerbescheid geht, bleibt die Arbeitskammer des Saarlandes für viele Beschäftigte eine der ersten Anlaufstellen. Auch 2025 war dort viel zu tun: Rund 38.000 Beratungen haben die Expertinnen und Experten der Kammer im vergangenen Jahr durchgeführt – etwas weniger als 2024, aber mit deutlich höherem Aufwand pro Fall.

„Der Beratungsbedarf bei der Arbeitskammer ist weiterhin ungebrochen hoch. Der Rückgang der Beratungszahlen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Ratsuchenden zunehmend mit komplexeren Fragestellungen zu uns kommen“, erklärte Geschäftsführerin Beatrice Zeiger. Nach ihren Worten wird die Gesetzgebung immer umfangreicher, die Rechtsprechung sei teilweise schwer nachvollziehbar, Arbeitsverträge würden immer länger und zusätzlich erschwerten Sprachbarrieren viele Gespräche. „Dadurch dauern die einzelnen Beratungen heute deutlich länger als noch vor einigen Jahren.“

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Inhaltlich blieb die Arbeitsrechtsberatung 2025 stark von klassischen Themen geprägt. Besonders häufig ging es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen – etwa Kündigung, Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag. Dazu kamen Fragen zur Vergütung, zu Mutterschutz und Elternzeit, zu Arbeitszeugnissen, zu Mobbing sowie zu Urlaub und Freistellung. Im Bereich Sozialrecht standen vor allem Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Behindertenrecht, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag im Mittelpunkt der Gespräche.

Auch im Steuerrecht war die Nachfrage groß. Neben der Unterstützung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen prüften die Fachleute der Arbeitskammer Lohn- und Gehaltsabrechnungen und berieten zum Kindergeld. Ergänzend dazu organisierte die Beratungsabteilung Informationsveranstaltungen in größeren Betrieben. Dort ging es insbesondere um die Auswirkungen von Abfindungszahlungen – sowohl aus steuerlicher als auch aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht.

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Um einfache Anliegen möglichst schon vor einer persönlichen Beratung zu klären, setzt die Arbeitskammer verstärkt auf allgemein zugängliche Informationsangebote. „Unsere Beraterinnen und Berater bieten Vorträge und Seminare zu ausgewählten Themen an und veröffentlichen regelmäßig Service-Tipps in unserer Mitgliederzeitschrift AK-Konkret. Ein weiterer wichtiger Baustein sind die FAQ auf unserer Internetseite, die kontinuierlich aktualisiert werden“, so Zeiger. Ziel ist es, grundlegende Fragen frühzeitig zu beantworten und damit die individuelle Beratung zu entlasten.

In die Gesamtstatistik eingeflossen sind auch die Beratungen der Stellen Wanderarbeit und Faire Integration. Diese spezialisierten Angebote haben 2025 insgesamt fast 1.200 Beratungen im Arbeits- und Sozialrecht übernommen. Zusätzlich wurden bei 35 Aktionen, etwa an Lkw-Standorten oder bei Amazon, über 1.500 Menschen erreicht. Dort erhielten die Beschäftigten eine Kurzfassung ihrer Rechte sowie eine Liste der zuständigen Beraterinnen und Berater. Diese Kurzkontakte sind in der Gesamtzahl der Beratungen allerdings nicht enthalten.

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Zum Abschluss betonte Zeiger noch einmal die Bedeutung des Angebots: „Die Beratung durch die Arbeitskammer ist selbstverständlich kostenlos. Wer seine Rechte jedoch vor den Arbeits- oder Sozialgerichten durchsetzen möchte oder muss, dem empfehle ich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, da diese ihre Mitglieder auch vor Gericht vertreten darf.“ Weitere Informationen zur Beratung der Arbeitskammer sind online unter www.arbeitskammer.de/beratung zu finden.

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