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Wenn in Berlin über neue Regeln zur Arbeitszeit diskutiert wird, horchen im Saarland viele Beschäftigte auf. Die Pläne der Bundesregierung, den gesetzlichen Rahmen für Arbeitszeiten zu verändern, sorgen bei der Arbeitskammer des Saarlandes für deutliche Kritik. Vor allem die Idee, die tägliche Höchstarbeitszeit aufzuweichen und stärker auf eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden zu setzen, stößt dort auf entschiedenen Widerstand.

Auslöser der Debatte ist die vorgestern vom Bundeskabinett beschlossene Tourismusstrategie. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, sich von der starren Grenze des Acht-Stunden-Tages zu lösen und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden in den Blick zu nehmen. Für die Arbeitskammer ist das weit mehr als eine branchenspezifische Anpassung. Sie sieht darin einen Einstieg in eine grundlegende Veränderung des Arbeitszeitgesetzes, die langfristig alle Wirtschaftsbereiche betreffen könnte.

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„Dies ist ein riskanter Eingriff in grundlegende Schutzrechte von Beschäftigten! Unter dem Deckmantel der Flexibilisierung soll der Acht-Stunden-Tag abgeschafft werden, und zwar nicht nur im Tourismus, sondern perspektivisch in allen Wirtschaftsbereichen“, kritisiert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Die tägliche Höchstarbeitszeit schütze Beschäftigte seit Jahrzehnten vor gesundheitlicher Überlastung. Arbeitstage von zwölf Stunden und mehr seien aus Sicht der Kammer kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.

Otto warnt vor den Folgen längerer Arbeitstage für Gesundheit und Sicherheit. „Wer den Acht-Stunden-Tag schwächt, gefährdet Gesundheit, Sicherheit und langfristig auch die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Mit jeder zusätzlichen Stunde steigt das Fehlerrisiko – und damit auch das Risiko für Arbeitsunfälle und Erkrankungen“, so Otto. „Das ist betriebswirtschaftlich wie gesundheitlich kurzsichtig, denn nachweislich sinkt auch die Produktivität.“ Aus seiner Sicht würden Betriebe damit auf Kosten der Beschäftigten planen und zugleich ihre eigene Leistungsfähigkeit untergraben.

Kritisch sieht die Arbeitskammer auch die sozialen Auswirkungen. Längere tägliche Arbeitszeiten könnten die ohnehin ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter verschärfen. „Zu behaupten, längere tägliche Arbeitszeiten würden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, klingt wie purer Hohn. Wer länger arbeitet, hat weniger Zeit für die Vereinbarkeit!“, so Otto. Am Ende gehe dies vor allem zulasten derjenigen, die den Großteil der Sorgearbeit übernehmen – und das seien überwiegend Frauen. Aus Sicht der Kammer würden damit bestehende Rollenbilder verfestigt, statt sie aufzubrechen.

Die Arbeitskammer hält eine weitere Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für überflüssig. Schon heute seien sehr unterschiedliche Arbeitszeitmodelle möglich, betont Otto. „Schon heute erlaubt das Arbeitszeitgesetz sehr flexible Arbeitszeitmodelle – weit über den klassischen Acht-Stunden-Tag hinaus. Es gibt kein unflexibles Arbeitszeitkorsett“, stellt er klar. „Wer mehr Flexibilität will, findet sie bereits im bestehenden Rechtsrahmen. Dafür müssen keine Schutzrechte gelockert werden.“

Statt an Schutzstandards zu rütteln, fordert die Arbeitskammer einen anderen Schritt: die lückenlose Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit. „Was allerdings endlich umgesetzt gehört, ist die vollständige Erfassung aller Arbeitszeiten, da diese die Fairness für die Beschäftigten erhöht“, so Otto. „Mit einer vollständigen Arbeitszeiterfassung werden Pausen geschützt, unbezahlte Überstunden vermieden und eine bessere Planbarkeit für alle geschaffen.“ Aus Sicht der Kammer wäre dies ein Beitrag zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Arbeitsalltag – ohne den Acht-Stunden-Tag infrage zu stellen.

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