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Der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Günter Matschiner hat eine Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten erarbeitet, die auf Grundlage der Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) typische Indikatoren für antisemitische Straftaten benennt und dadurch eine effektive und konsequente Verfolgung solcher Straftaten im Saarland sicherstellen soll.

Gemeinsam mit dem Beauftragten für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, und Justizstaatssekretär Roland Theis hat Generalstaatsanwalt Günter Matschiner die Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten bei einem gemeinsamen Besuch der Synagogengemeinde Saar vorgestellt.

„Nur wer Straftaten erkennt, kann sie auch effektiv verfolgen. Dies gilt im Besonderen im Bereich antisemitischer Straftaten, die vielfältige Erscheinungsformen aufweisen können und deren Motivlage aufgrund der zahlreichen, teils perfide verschleierten Ausformungen des Antisemitismus oftmals nicht unmittelbar auf den ersten Blick erkennbar sein müssen. Es bedarf daher besonderer Expertise und Sensibilisierung, die ich den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an die Hand geben möchte”, unterstreicht Matschiner.

Die Einführung der Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten erfolgt in Umsetzung eines auf Anregung des Beauftragten für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus ergangenen Beschlusses der Landesregierung vom 16. Juni 2021, wonach die Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) unter anderem in den Bereichen der Justiz und Exekutive als gemeinsame Arbeitsdefinition Berücksichtigung finden soll.

„Die Bekämpfung des Antisemitismus ist nicht nur aus unserer historischen Verantwortung heraus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen dem Antisemitismus nicht nur laut und sichtbar, sondern mit allen uns zur Verfügung stehenden, rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten. Das erfordert dort, wo rechtliche Grenzen überschritten werden, auch eine effektive und konsequente Strafverfolgung“, so Justiz-Staatssekretär Roland Theis.

Ricarda Kunger, Vorsitzende der Synagogengemeinde Saar betont: „In Deutschland und im Saarland darf es für Antisemitismus keinen Platz geben. Der heute vorgestellte Leitfaden wird zu einem frühzeitigen Erkennen antesemitischer Straftaten beitragen. Die Synagogengemeinde Saar begrüßt diese Maßnahme, die es den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erleichtern wird, antisemitische Straftaten schnell und effizient zu erkennen und die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

 

 

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